Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Siebenunddreißigster Jahrgang. 1909. (37)

4 104 — 
1 skandinavische Krone 1,1 Mark, 
1 alter Goldrubel 3, — 
1 Rubel 1 — 2 
1 alter Kreditrubel / Ü8Ö(.W „ie " 
1 türkischer Piaster . ... -0,ts- 
lPeso(Gold). = 4,00 
1 D Dollar . 4, il 
1 alter sedentscer Goldyen . . — 4,20 - 
1 japanischer . -2,1o- 
1 eusschoßtatrikaricthe oder indijche Rupie . -1,u- 
ltnexlkamscherGolddollar. . -2,to- 
Zu 88 13 und 14 des Geseges. 
Art und Vertrieb der Stempelzeichen. 
82. 
Zum Zwecke der Entrichtung der Abgabe werden Stempelmarken über O,10; O,20; 0, 0; O0; 
0/; 1; 1,50; 2; 2,,0; 3; 3,50; 4; 4,50; 5; 10; 15; 20; 25; 30 und 50 Mark und' gestempelte WMechsel- 
vorbrucke über d, 10 Mark ausgegeben. Die Verwendung aus solchen Vordrucken entfernter Stempel- 
zeichen wird als eine Entrichtung der Abgabe nicht angesehen. 
Die Marken haben die Horm eines liegenden Rechtecks. Im Betrage von 0),o bis 0,,0 Mark 
sind sie in grüner, im Betrage von 1 bis 5 Mark in blauer Farbe hergestellt. In der linken oberen 
Ecke dieser Marken befindet sich ein Schild mit dem Reichsadler, von welchem sich nach rechts ein in 
zwei Enden auslaufendes Band mit der Inschrift „Deutscher Wechsel-Stempel“ zieht. Die Marken 
im Betrage von 10 bis 50 Mark sind in grüner und roter Farbe hergestellt; sie sind mit dem Reichs- 
adler und über dem letzteren sowie mehrfach am Rande mit der erwähnten Inschrift versehen. Außer 
der in schwarzer rde hergestellten Beseichnun des Steuerbetrags und der entsprechenden Wechsel- 
summe enthalten sämtliche Marken den Vordruck „den“ zur Anbringung des Entwertungsvermerkes 
gleichfall, in schwarzer Farbe. 
Die Wechselvordrucke tragen einen mit Verzierungen umgebenen Stempel in grüner Farbe, 
welcher, abgesehen von tdem fehlenden Vordruck für den Entwertungsvermerk, dem Muster der Wechsel- 
stempelmarken entspricht 
83. 
Der Vertrieb der Wechselstempelmarken und gestempelten Vordruck erfolgt durch die Post- 
anstalten. Wechselstempelmarken zum Werte von 10, 20 und 30 Pfennig werden bei allen Postämtern 
und bei denjenigen sonstigen Poftkellen, bei welchen sich ein Bedürfnis beerfür herausstellt, verkauft. 
Die Verkaufsstellen für her stempelmarken von höherem Werte und für gestempelte Vordrucke 
werden nach den örtlichen Verhältnissen bestimmt und zur öffentlichen Kenntnis gebracht. 
Entwertung der Martuen. 
8 4. 
Die Marken sind auf der Rückseite der Urkunde und zwar, wenn die Rückseite noch unbe- 
schrieben ist, unmittelbar an einem Rande dieser Seite, andernfalls unmittelbar unter dem letzten 
Vermerk Indossament usw.) auf einer mit Buchstaben oder Ziffern nicht beschriebenen oder bedruckten 
Stelle ausuneben, 
Es ist gestattet, zur Entrichtung der Abgabe mehrere, zusammen den erforderlichen Betrag 
darstellende. Wehelstempamarken zu verwenden. Ferner ist es zulässig, bei Ausstellung des Wechsels 
auf einem gestempelten Vordruck den an dem vollen gesetzlichen etrage der Abgabe etwa noch 
fehlenden Teil durch vorschriftsmäßig auf der Rückseite zu verwendende Stempelmarken zu ergänzen. 
immen zur Entrichtung der Abgabe mehrere Marken zur Verwendung, so sind sie an dem 
ewählten Rande zunächst nebeneinander aufzukleben, reicht der hierzu zur Verfügung stehende 
si aelstucht mehr aus, so sind die weiteren Marken ummittelbar unter den bereits angebrachten
	        
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