Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Siebenunddreißigster Jahrgang. 1909. (37)

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Zu § 19. 
Als vierter Absatz ist hinzuzufügen: , 
„Vergällungspflichtiger Branntwein muß in jedem Falle und, soweit er aus Brenne- 
reien stammt, die Hefe im Würzeverfahren herstellen, innerhalb der festgesetzten Frist 
vollständig vergällt werden (Bfr. O. § 93, 5 94 Abs. 2).“ 
Zu §& 21. 
Statt der Worte „der einem Zuschlage von mehr als 0t6 Mark unterliegt,“ ist zu setzen: 
„der der Vergällungspflicht unterliegt,“. 
Zu §27. 
Im dritten Absatz ist an Stelle des zweiten Satzes „Erfolgt die Abschreibung usw.“ zu setzen: 
„Neben dem Erlasse der Verbrauchsabgabe tritt eine Vergütung der Betriebs- 
auflage nach den Sätzen in § 1 Abs. 3 unter b#9 der Befreiungsordnung ein.“ 
Zu § 28a. 
In der zweiten und dritten Zeile ist statt der Worte „der mit einem Zuschlag von mehr als 
0,66 Mark belastet ist,“ zu setzen: 
eder der Vergällungspflicht unterliegt,“. 
Zu F 30. 
Der zweite Satz erhält folgende Fassung: 
„Nach Ablauf der Frist ist der noch vorhandene Branntwein zu versteuern oder 
gegebenenfalls zu einem anderen Vergällungslager abzumelden usw.“. 
« Zu 8 31. 
Die Verweisung am Schlusse des ersten Absatzes muß lauten: 
„(5 130 des Branntweinsteuergesetzes vom 15. Juli 1909).“ 
Zu Muster 2. 
a. In der Anleitung zum Gebrauch ist die Ziffer 2 zu streichen. 
b. Die Spalten 6 bis 11 und 19 bis 24 sind in je zwei Spalten zusammenzuziehen und die 
Uberschrift „davon unterliegen usw.“ zu ersetzen durch: 
davon unterliegen dem 
niedrigeren höheren 
Verbrauchsabgabensatze 
! —. 1. 
Die Probeeinträge ändern sich dementsprechend. 
Zu Muster 6. 
a. Auf der zweiten Seite muß es statt „der mitunterzeichnete Anstaltsbesitzer usw.“ heißen: 
„der mitunterzeichnete Anstaltsbesitzer beantragt, diese Fehlmenge bei dem mit der 
höheren Verbrauchsabgabe belasteten Branntwein abgabenfrei abzuschreiben. 
Die abgabenpflichtige Menge b0dooo beantragt der Anstaltsbesitzer, bei 
dem mit der niedrigeren Verbrauchsabgabe belasteten Branntwein abzuschreiben. Dafür 
berechnet sich die Abgabe auf 5260,,0 Mark. 
Der Istbestand von 112 600 Liter Alkohol verteilt sich hiernach auf die Spalten 2 
und 3 des obigen Abschlusses wie folgt . çl 
b. Die Spalten 2 bis 7 sind in zwei Spalten mit der Uberschrift wie bei Muster 3 zusammen- 
zuziehen; die Zahlen ändern sich entsprechend.
	        
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