Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Siebenunddreißigster Jahrgang. 1909. (37)

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höchsten Stand einnimmt. Die Gewichte für 80 Prozent werden eingehängt. Wenn die Probe- 
gewichte mit dem Schwimmer einzusenden sind, ist die Blattfeder in anderer Weise zu beschweren 
oder in geeigneter Lage festzubinden. Sodann wird die Meßuhr verschlossen und der Stand der 
Zählwerke abgelesen. Endlich ist noch der Einsetzkasten zu besichtigen, nötigenfalls zu entleeren 
und zu verschließen. 
(6) Kurz vor Beginn des neuen Betriebs wird die Meßuhr, nach Prüfung der amtlichen 
Verschlüsse und Ablesung der Zählwerke, geöffnet und die Lage und Länge der Feder mittels der 
Probegewichte geprüft und erforderlichenfalls berichtigt (§J 40). Die Gewichte werden dann in 
ihren Blechkasten gelegt, der zur Seite des Troges seinen Platz findet. Es folgt eine Unter- 
suchung der Bremsfeder und nötigenfalls eine vorsichtige Reinigung dieser sowie des Alkohol- 
rades, des Kleeblatts und der Rolle v wie bei der Außergebrauchsetzung. Sodann wird der 
Schwimmer aus der Kiste genommen, seine unveränderte Beschaffenheit an der Hand der bei der 
Außerbetriebsetzung aufgenommenen Verhandlung festgestellt und der Topf 7 von der Vorlage 
aus, wenn möglich mit Branntwein, andernfalls mit Wasser, bis zur oberen Schlange befüllt. 
Nachdem dann der Schwimmer in schräger Lage, so daß jedes Ansetzen von Luftblasen vermieden 
wird, vorsichtig in den Topf eingesenkt und an das Gehänge gehängt worden ist, werden die 
Achsenlager der Trommel geölt sowie Meßuhr und Vorlage steuersicher verschlossen. 
(4) Soll der Betrieb der Brennerei alsbald nach der Reinigung der Meßuhr fortgesetzt 
werden, so ist die betriebsfähige Wiederherrichtung der Meßuhr in unmittelbarem Anschluß an 
die Reinigung zu bewirken. Der Schwimmer wird daher nach seiner Herausnahme nicht verpackt, 
sondern nur vorläufig sorgfältig aufbewahrt. Zur Wiederbefüllung des Schwimmertopfes kann 
der vorher dem Topfe entnommene Branntwein verwendet werden, nachdem er erforderlichenfalls 
durch Filtrieren von beigemengten Maisch-, Hefen- oder Schmutzteilen befreit worden ist. 
§* 46. 
2. Neinigung Zur Reinigung des Filters und der Vorlage wird zunächst die Vorlage geöffnet und 
des Zierg und das in ihr befindliche Alkoholometer und Thermometer herausgenommen. Sodann wird die 
dAbflußöffnung der Vorlage nach der Meßuhr von innen mit einem Pfropfen verschlossen, damnt 
nicht beim Herausnehmen des Filters der aus dem Rohre r (Abbildung 6) nachfließende Brami- 
wein nebst den in der Vorlage zurückgehaltenen Schmutzteilen in die Meßuhr übertritt. Hierauf 
wird der Uberlauf mit dem Drahtgestell und dem Filtersacke herausgenommen; letzterer wird 
abgezogen und dem Brennereibesitzer zur Reinigung übergeben. Der in der Vorlage befindliche 
Branntwein wird mit einem Heber oder einer Pumpe entfernt und in einem Gefäße gesammel. 
Sodann wird die Innenwandung der Vorlage unter Zuhilfenahme von heißem Wasser miteinem 
Schwamme oder Lappen gut ausgewischt, mit reinem Wasser abgespült und letzteres wieder 
entfernt. Auf das Drahtgestell wird ein reiner Filtersack gezogen und darauf festgebunden, der 
erforderlichenfalls durch Filtrieren gereinigte Branntwein wird zurückgegossen, der Uberlauf mit 
dem Drahtgestell und dem Filtersack eingesetzt und der den Abfluß verschließende Pfropfen ent- 
fernt. Das Alkoholometer und Thermometer werden vorsichtig wieder in die Vorlage gebracht. 
Hierauf wird die Glasglocke mit dem Becken der Vorlage wieder dicht verbunden und die Vor- 
lage verschlossen. 
B. Die Probenehmer. 
- 
Aufgate des Der Probenehmer hat die Aufgabe, die Menge des aus der Brennvorrichtung fließenden 
Probenehmers. Branntweins anzuzeigen und die spätere amtliche Ermittelung der Stärke durch Zurückbehaltung 
von Proben zu ermöglichen. Zur Messung der Menge dient eine Meßtrommel, an der eine 
Vorrichtung zur Probenentnahme angebracht ist. Der Probenehmer wird in verschiedenen Aus- 
führungen hergestellt, damit er den mannigfachen Betriebsverhältnissen der Brennereien angepaßt 
werden kann. Im folgenden ist zunächst der Probenehmer mit Zwanzigliter-Trommel beschrieben, 
während in den §§ 61 ff. die Merkmale aufgeführt sind, welche die anderen Probenehmer von 
dem Probenehmer mit Zwanzigliter-Trommel unterscheiden.
	        
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