Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Siebenunddreißigster Jahrgang. 1909. (37)

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bereitet. Hierzu wird nach Herausnahme der Trommel auf die beiden Lager der Trommel je 
ein schmales Blechplättchen durch zwei Schrauben befestigt; die beiden Plättchen drücken mit 
einer Unterlage von Pappe auf die Lager und verhindern dadurch ihr Herausfallen. Hierauf 
wird die Umschlußkappe y aufgesetzt und einer der eingeschobenen Bolzen 201# und 2o02 durch 
Beamte der Prüfungsstelle verbleit. 
(2) Der so gesicherte Probenehmer wird auf den Untersatz gestellt, mit dem Zinksturz überdeckt 
und nebst den 4 Ankerbolzen in einer Kiste verpackt. Eine zweite Kiste nimmt die in einem ver- 
schnürten und mit einem Bleie verschlossenen Sacke befindliche Trommel auf. Die Vorlage mit 
Filter wird in einer dritten Kiste verpackt. 
l 56. 
(1) Für die Wahl des Aufstellungsorts gelten im allgemeinen die im § 37 für den Alkohol- 
messer gegebenen Anweisungen, doch braucht die zur Aufstellung vorgesehene Fläche nicht voll- 
kommen erschütterungsfrei zu sein; auch reicht es aus, die Oberkante des Unterbaues 68 Zenti- 
meter tiefer zu legen als die Mitte der Ablaufflansche am Kühler und 35 Zentimeter tiefer als 
die Unterkante des aus der Vorlage austretenden Verbindungsrohrs. Zwischen Kühler und 
Probenehmer ist die Vorlage mit Filter einzuschalten. Der Unterbau erhält eine Länge von 
wenigstens 77 Zentimeter (3 Steine) und eine Breite von 64 Zentimeter (2½ Steine) und, wenn 
angängig, eine Höhe von wenigstens 45 Zentimeter. 
(2) In den Unterbau werden die vier Ankerbolzen 1, 2, 3, 4 eingemauert, wobei die Lage 
der zugehörigen Löcher im Untersatz 0 als Anhalt dient. 
5* 57. 
(1) Der Unterbau wird nach einer Wasserwage wagerecht gerichtet, dann wird der Untersatz V 
(Abbildung 8 a) darauf gebracht und auf diesen das gußeiserne Gestell so gesetzt, daß die Anker- 
bolzen 1, 2, 3, 4 durch die für sie bestimmten Löcher reichen. Nachdem die Umschlußkappe ab- 
genommen ist, überzeugt man sich, daß die gehobelten Flächen des Troges wagerecht liegen, und 
schraubt die Muttern auf die Ankerbolzen. Nunmehr werden die beiden Plättchen an den Lagern 
der Trommelachse abgenommen. Die Dlbehälter der Koper (5 39) werden mit Ol gefüllt. Sodann 
wird das Zählwerk abgenommen und die Trommel auf die Lager gelegt. Die Flansche der Zulauf- 
vorrichtung zur Trommel wird mittels der beiden Schrauben mit dem Zulaufkanal verbunden, 
wobei eine mit Ol getränkte Löschpapierscheibe als Dichtung dient. 
(2) Nunmehr wird das Zählwerk nach dem Einsetzen der geränderten Schraube festgeschraubt 
und durch Drehen der Trommel auf 00 000 gebracht. Schließlich wird die Umschlußkappe auf 
dem Troge befestigt. Nachdem ferner die Rohrverbindung mit der Vorlage und mit der Abfluß- 
leitung hergestellt und, soweit erforderlich, mit Bleien und zu verbleienden Blechkappen gesichert 
worden ist, werden noch an der Flansche des Einflußrohrs KI und an der Schutzkappe des 
Hahnes ½ sowie an den Ankerbolzen 1, 2, 3, 4 und den Bolzen r#n und i#062 Bleie angelegt. Zu 
diesem Zwecke sind sowohl die Bolzenmuttern wie auch die zur Aufnahme der Bolzen bestimmten 
Flanschen des Troges C und der Kappe W durchbohrt; die Verbleiungsschnüre werden in der 
durch Abbildung 8 angedeuteten Weise eingezogen. Die Muttern der vier Ankerbolzen werden 
durch eine einzige Verbleiungsschnur verbunden. 
(3) Nunmehr bleibt nur noch übrig, den Zinksturz über den Probenehmer zu setzen, die 
Bolzen 2# und 22 von vorn einzuschieben und sie, gemäß der in Abbildung Za für den Bolzen ## 
gegebenen Darstellung, zu verbleien. 
*l"58. 
Zur Prüfung der Wirksamkeit der Schöpfeinrichtung (§ 10) ist die Menge der abgelassenen 
Proben genau zu messen und ihr Verhältnis zu der Branntweinmenge festzustellen, die nach 
der Anzeige des Zählwerkes durch den Probenehmer geflossen ist. Weicht das Verhältnis von 
dem in früheren Fällen durchschnittlich gefundenen um mehr als den zehnten Teil ab, so werden 
die Ausflußöffnungen der Schöpfarme auf eine etwaige Verschmutzung oder sonstige Veränderung 
untersucht und gereinigt. Man entfernt mit einem Holzspan oder einer Federpose den an den 
2. Ort der 
Aufstellung und 
Unterbau. 
3. Ausstellen 
und Verschließen. 
III. Untersuchen 
der Schöpf- 
einrichtung.
	        
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