Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Siebenunddreißigster Jahrgang. 1909. (37)

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— 1471 — 
* dem gichwort „Obst“ ist dem zweiten Absatz der Ammerkung zu 3 a am Schlusse folgender 
atz anzu 
„Feiner ist bei Holzfässern mit Festem Deeckeloerschl und Holereifen die Echn n 
————.— unter den Dech#el, scie sie zum Schifre der obersten Obstschicht vor " 
durch dus mif mechanischen Drr#ckrorr#ie Teungen beiwirkte Aufpreuen des Holedeckels handelsiiblieh ist, nicht 
als innere Verpackunꝗ aneusehen.“ 
In dem Stichwort „Säfte“ ist die Allgemeine Anmerkung durch Hinzufügung folgender Be- 
stimmungen zu ergänzen: 
„Ferner ist nicht in tiftdit verschlossenen Behältnissen eingehender uneingekochter, nicht mit Zucker —l 
Stup versetzter Hbimbeersaft nicht wegen eines durch unbeabsichtigte Härung, während der Herstellu 
ersendung entstandenen Weingeistgehalts von der Verzollung nach Nr. uszuschließen. Dieser 
geisigehalt darf jedoch in keinem Falle mehr als 6 Gewichtsteile in 100 hrus betragen.“ 
In Stichwort „Schmuckgegenstände“ ist der Hinweis in Ziffer 14 durch folgenden Hinweis 
zu ersetzen: 
„G. auch die Inmerkung z½ Zellhornioaren.“ 
In dem Stichwort „Tonwaren"“ ist der Hinweis am Schlusse der Ziffer 16, wie folgt, zu fassen: 
„S. auch die Anmerkung zu Luxusgegenstände und chie Anmerkung zu Töpferyeschirr.“ 
In dem Stichwort „Töpfergeschirr“ erhält die Anmerkung am Schlusse folgenden Zusatz: 
Die E— Kinderspielzeten ocer als Ziergefũbe (Nippsachen) kommt fuür Tõpfergeschirr dieser 
Art niche in Hetrack 
In dem Stichwort „Heuhormoaren= ist die Anmerkung, wie folgt, zu ergänzen: 
a) Abs. 2 abil am Schlusse den Hinweis: 
auch die Anmerkung 3 zu Bilder.“ 
b) Im Abs. ist am Schlusse folgender Satz anzufügen: 
„Das Gleiche gilt# Ainsichelich cher als W — von HBildern dienenden Zelliornplättchen 
auch fuͤr Huenadeln, die Urer sonstigen Beschapenheit nach nicht ru den in Wr. 894, 865 d 887 
Henannken Waren gebören.“ 
In dem Stichwort „Ziergefäße“ ist dem ersten Absatz folgender Hinweis anzufügen: 
„S. aueck die Anmerkung zu Töpfergeschirr.“ 
II. Anleitung für die JZollabfertigung. 
Im Teil II2 sind im letzten Absatz des § 4 hinter „(Kartons)“ die Worte einzuschalten „und 
Beutel aus starkem Papier“. 
  
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld, Hofbuchdrucker. in Berlin. 
215“
	        
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