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Dem Kaiserlichen Generalkonsul in Rio de Janeiro Freiherrn von Nordenflycht ist auf Grund
des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 für seinen Amtsbezirk die Ermächtigung erteilt worden,
bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen vorzunehmen und die
Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
Dem mit der Vertretung des Kaiserlichen Konsuls in Cochabamba beauftragten Kaufmann Georg
Quidde ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes
vom 6. Februar 1875 für den Amtsbezirk des Konsulats die Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich
gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mit Einschluß der unter deutschem
Schute befindlichen Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen
zu beurkunden.
Dem Königlich Norwegischen Konsul in Frankfurt a. M., Karl Kotzenberg, ist namens des Reichs
das Exequatur erteilt worden.
Der Kaiserliche Konsul Röhll in Baku ist gestorben.
2. Handels= und Gewerbewesen.
J Verfolg des im Zentralblatt für das Deutsche Reich 1906 — S. 582 — unter 5 ver-
öffentlichten Beschlusses hat der Bundesrat genehmigt, daß die bei der Universität zu Münster be-
stehende Medizinisch-propädeutische Abteilung in der Philosophischen und Naturwissenschaftlichen Fakultät
dieser Universität im Sinne des § 3 Abs. 2 der Bekanntmachung, betreffend die Prüfungsordnung für
Zahnärzte, vom 15. März 1909 als Medizinische Fakultät angesthen wird.
3. Militär wesen.
Nachstehend wird
ein neues Gesamtverzeichnis der Privateisenbahnen und der durch Private betriebenen
Eisenbahnen, denen die Verpflichtung auferlegt ist, bei der Besetzung von Beamtenstellen
Militäranwärter und Inhaber des Anstellungsscheins vorzugsweise zu berücksichtigen,
mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß das Verzeichnis an die Stelle des durch
Bekanntmachung vom 10. Oktober 1906 (Zentralblatt S. 1223) veröffentlichten Verzeichnisses tritt.
Berlin, den 16. April 1909.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Just.