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Maximum- und Minimumthermometer sollen durch Aufschrift als solche gekennzeichnet sein.
Auf jedem Thermometer muß genügend freier Raum zur Aufbringung des Stempels (vol.
*f17) und etwaiger anderweitiger Bezeichnungen (vgl. & 18) vorhanden sein.
Anfordern#ugen und Fehlergrenzen für die einzelnen Thermometergattungen.
8 11.
aupt-Normalthermometer müssen fundamental bestimmbare Quecksilber-Lhermometer sein, ### .
d. h. die Punkte O und 100 auf ihrer Skala enthalten und in sich kalibrierbar sein. Ihre Prüfung ##.
erfolgt ausschließlich durch die Physikalisch-Technische Reichsanstalt.
Die Teilung dieser Thermometer in 0,1° muß gleichförmig fortschreiten d. h. ohne Berück-
sichtigung der Kaliberfehler ausgeführt sein. Etwaige Teilungsfehler dürfen nicht mehr als ½,
die Strichbreite darf nicht mehr als ½0 des kleinsten Intervalls betragen. "
Die Kapillarröhre muß am oberen Ende eine birnförmige Erweiterung haben und luftleer
sein. Die Untersuchung dieser Thermometer wird innerhalb der Temperaturgrenzen — 30 bis
+ 100° C, und zwar wenigstens von 10 zu 10° ausgeführt.
Die Fehlergrenzen betragen:
1. für den Fundamentalabstand O,0# C,
2. für die Raliberfehler als Differenz der größten Abweichungen 0,5# C.
3. Die Depression des Eispunkts nach halbstündiger Erwärmung auf 100° C darf 5 Mi-
nuten nach der Einbettung des Thermometers in Eis nicht mehr als Oto C betragen.
In der Prüfungs ebzw. Beglaubigungsbescheinigung werden die Korrektionen für Kaliber,
undamentalabstand, Eispunkt, Reduktion auf das Gasthermometer einzeln in O0,0#1 und die
amtfehler auf 01 abgerundet angegeben.
*7 12.
Als Laboratoriumthermometer werden die für wissenschaftliche oder technische Untersuchungen
zuboraorien bei Temperaturmessungen zwischen — 80 und + 575° C dienenden Thermometer
ezeichnet. ·
Die Fehlergrenzen betragen:
bei Einteilung der Skala in:
für das Temperaturintervall ganze oder vielfache Unterabteilungen
eines Grades eines Grades
von — 190° bis — 80% 3. C 2• □#
— 80 — 30 2 1
— 30 0 1 0,5
" 0 100 ., 0
" 100 200 1 6,5.
200 300 2
300 400 3 2
400 575 5 4
Die Prüfung erfolgt bei Einteilung in
1/10° C wenigstens von 10 zu 10°,
1½% - -15-150,
Vssodek71«- - -20-20’,wcnndicLängevon10«snehrals40tambeträgt,
V2-V1"- - -25—-25’,wenndieLängcvonloomehralscsommund
weniger als 40 mm beträgt,
1½ . 1½° " * 50 50', wenn die Länge von 10° mehr als 8 mm und
weniger als 20 mm beträgt,
% 1/ .100 . 100, wenn die Länge von 10 weniger als 3 mm beträgt.