Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Siebenunddreißigster Jahrgang. 1909. (37)

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Maximum- und Minimumthermometer sollen durch Aufschrift als solche gekennzeichnet sein. 
Auf jedem Thermometer muß genügend freier Raum zur Aufbringung des Stempels (vol. 
*f17) und etwaiger anderweitiger Bezeichnungen (vgl. & 18) vorhanden sein. 
Anfordern#ugen und Fehlergrenzen für die einzelnen Thermometergattungen. 
8 11. 
aupt-Normalthermometer müssen fundamental bestimmbare Quecksilber-Lhermometer sein, ### . 
d. h. die Punkte O und 100 auf ihrer Skala enthalten und in sich kalibrierbar sein. Ihre Prüfung ##. 
erfolgt ausschließlich durch die Physikalisch-Technische Reichsanstalt. 
Die Teilung dieser Thermometer in 0,1° muß gleichförmig fortschreiten d. h. ohne Berück- 
sichtigung der Kaliberfehler ausgeführt sein. Etwaige Teilungsfehler dürfen nicht mehr als ½, 
die Strichbreite darf nicht mehr als ½0 des kleinsten Intervalls betragen. " 
Die Kapillarröhre muß am oberen Ende eine birnförmige Erweiterung haben und luftleer 
sein. Die Untersuchung dieser Thermometer wird innerhalb der Temperaturgrenzen — 30 bis 
+ 100° C, und zwar wenigstens von 10 zu 10° ausgeführt. 
Die Fehlergrenzen betragen: 
1. für den Fundamentalabstand O,0# C, 
2. für die Raliberfehler als Differenz der größten Abweichungen 0,5# C. 
3. Die Depression des Eispunkts nach halbstündiger Erwärmung auf 100° C darf 5 Mi- 
nuten nach der Einbettung des Thermometers in Eis nicht mehr als Oto C betragen. 
In der Prüfungs ebzw. Beglaubigungsbescheinigung werden die Korrektionen für Kaliber, 
undamentalabstand, Eispunkt, Reduktion auf das Gasthermometer einzeln in O0,0#1 und die 
amtfehler auf 01 abgerundet angegeben. 
*7 12. 
Als Laboratoriumthermometer werden die für wissenschaftliche oder technische Untersuchungen 
zuboraorien bei Temperaturmessungen zwischen — 80 und + 575° C dienenden Thermometer 
ezeichnet. · 
Die Fehlergrenzen betragen: 
  
  
  
bei Einteilung der Skala in: 
für das Temperaturintervall ganze oder vielfache Unterabteilungen 
eines Grades eines Grades 
von — 190° bis — 80% 3. C 2• □# 
— 80 — 30 2 1 
— 30 0 1 0,5 
" 0 100 ., 0 
" 100 200 1 6,5. 
200 300 2 
300 400 3 2 
400 575 5 4 
Die Prüfung erfolgt bei Einteilung in 
1/10° C wenigstens von 10 zu 10°, 
1½% - -15-150, 
Vssodek71«- - -20-20’,wcnndicLängevon10«snehrals40tambeträgt, 
V2-V1"- - -25—-25’,wenndieLängcvonloomehralscsommund 
weniger als 40 mm beträgt, 
1½ . 1½° " * 50 50', wenn die Länge von 10° mehr als 8 mm und 
weniger als 20 mm beträgt, 
% 1/ .100 . 100, wenn die Länge von 10 weniger als 3 mm beträgt.
	        
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