Muster 2
(Ausf.-Best. 26).
Beispiele
für die Prüfung der richtigen Erhebung und die Festsetzung etwa zuviel oder zu-
wenig erhobener Brausteuerbeträge bei zusammengehörigen Brauereien, die in ver-
schiedenen Hebebezirken liegen.
Beispiel 1. Brauerei A im Hebebezirke X, Brauerei B im Hebebezirke X und Brauerei 0
im Hebebezirke 2 bilden im Sinne des §& 6 Abs. 6 des Brausteuergesetzes einen Brauereibetrieb. Die
Verteilung der nach den einzelnen Staffelsätzen zu versteuernden Braustoffmengen (5 252 der Ausf.-Best.)
hat nach dem Berhältnisse von 2 zu 40 zu 250 stattgefunden.
kommen nicht in Frage.
Nach den eingegangenen Auszügen aus den Brausteuer-Gegenbüchern sind versteuert worden:
Steuervergünstigungen für Zucker
von Brauereit von Brauerei, von Brauerei won den 9 Braue-
B reien zusammen
zum Satze von 14.4 2,%00 d2 34/% dr 214 dz —..
- 15 !t- 171,0 1 070 1 250,00
- s16- 10,oo- 204,oo- 1 286 1 50000
18 14,00 274,00 1 712. 2 000,00
" " . 20 126,11% 3212,588 25 314 28 653% -
zusammen 161 1½ 4zz3 895,5 29596 dzs33 653 d
Wie aus der letzten Spalte zu ersehen ist, sind im ganzen zu den einzelnen Staffelsätzen ge-
nau die in
also nicht stattzufinden.
8 6 Abs. 1 des Gesetzes vorgeschriebenen Mengen versteuert worden.
Ein Ausgleich hat
· Beispiel 2. Brauerei A im Hebebezirke X und Brauerei B im Hebebezirke 7 bilden im
Sinne des 5 6 Abs. 6 des Gesetzes einen Brauereibetrieb. Der voraussichtliche Braustoffverbrauch
ist zu 1200 und 1 800 dz angenommen, die zu den einzelnen Staffelsätzen zu versteuernden Braustoff-
mengen daher im Verhältnisse von 2 zu 3 auf die beiden Brauereien verteilt worden. Steuer-
vergünstigungen für Zucker kommen nicht in Frage.
Nach den eingegangenen Auszügen aus den Brausteuer-Gegenbüchern sind versteuert worden:
von Brauerei
A
von Braueret
B
won beiden Braue-
reien zusammen
zum Satze von 14 .4 100 da 150 dz 250 d2
- 15 600 750 1250
é. 16 500 900 1 400
18 — 100 100
zusammen 1 100 dr 1 900 dz 3 000 dz