Volltext : Blätter für Rechtsanwendung. XLVIII. Band. (48)

374  Kirchliche  Baulast.

zeichnung  der  Urkunde,  andererseits  Feststellung  der
Gemeinschaftlichkeit.

Dieselben  Grundsätze  gelten  für  die  Belschaffung
einer  Urkunde,  welche  im  Besitze  eines  Dritten  sich
befindet,  da  auch  gegen  diesen  die  Klagestellung  zugelassen
  ist  (§.  394  der  RCPO.)

Die  meisten  Streitigkeiten  entstehen  aber,  wenn
entweder  der  k.  Fiskus  Prozeßgegner  ist,  oder  wenn
sich  die  beizuschaffende  Urkunde  in  Händen  einer
öffentlichen  Behörde  befindet  oder  im  Archive  verwahrt
  ist.

Ist  der  k.  Fiskus  Prozeßgegner  und  wird  von
ihm  eine  bestimmte  Urkunde  verlangt,  so  bietet
die  Entscheidung  nicht  mehr  Schwierigkeiten,  als  bei
jedem  anderen  Prozeßgegner,  denn  darüber  existirt
kein  Zweifel  mehr,  daß  einerseits  die  früheren  Vorrechte
  des  k.  Fiskus  (kr.  45  8.  6  D.  de  jure  ksci
49,  14)  gefallen  sind,  andererseits,  daß  der  k.  Fiskus
ganz  gleich  mit  jeder  anderen  Partei  zu  behandeln  ist.

Anders  aber,  wenn  von  ihm  ein  Akt  oder
Archlvalien  einsicht  verlangt  wird.  Ob  dabei
der  k.  Fiskus  Prozeßgegner  ist  oder  nicht,  ist  nur
auf  die  prozessuale  Form  der  Anträge,  nicht  aber
auf  die  materielle  Entscheidung  von  Einfluß.

Maßgebend  ist  dabel  die  Frage:  wann  muß  der
k.  Flskus  ediren  und  wie  weit  darf  der  Staat  die
Akten  der  Behörden  und  Gerichte,  sowie  die  Archive
dem  einzelnen  Staatsbürger  zugänglich  machen.

Beide  Fragen  decken  sich  vollständig,  soweit  der
Staat  —  und  daß  ist  nach  der  oben  citirten  Aeußerung
  des  Finanzministers,  der  die  Prozeßführung
zu  überwachen  hat,  unbedingt  anzunehmen  —  nur
das  materielle  Recht  verfolgt  und  auf  die  sogenannten
„Kunstgriffe“  verzichtet.  Einen  Unterschied  zwischen
„Staat“  und  „Fiskus“  in  dieser  Frage  konstruiren
zu  wollen,  wie  es  bei  den  Kammerverhandlungen  im
Jahre  1878  geschah,  geht  nach  unserer  Organisation