Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Siebenunddreißigster Jahrgang. 1909. (37)

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III. Untersuchung der Kränsen und der Decke. 
a) Probeentnahme. 
Hierzu dient ein Filtzeeryaber in doppelter Lage, das vor der Probeentnahme 
in der aus der nachstehenden Zeichnung ersichtlichen Art gefaltet wird. 1—2—3 
wird auf 4—5—6 gefaltet, dann 7—8—9 auf 1—2 —3. Hierauf Seitenfaltung 
  
  
  
  
  
von den jetzt übereinanderliegenden 7— 1 — 4 auf 8—2 —5 (übereinander) und 
9—3—56 (übereinander) auf 7—1—4 (übereinader). Aus dem zu untersuchenden 
Bottiche werden 8 bis 10 gehäufte Eßlöffel der über dem Biere befindlichen Schaum- 
oder Kräusendecke beziehungsweise der Hefen= oder Trubdecke entnommen und in 
der Mitte des wieder geöffneten Filtrierpapiers ausgebreitet. 
b) Abpressen. 
Nun wird das Papier in der angegebenen Weise wieder gefaltet und die 
eingeschlossene Masse durch Abpressen mit der Hand möglichst handtrocken gemacht. 
J) Die abgepreßte Masse bei der Untergärung. 
Bei den niederen Kräusen sehr gering. Bei den höheren Kräusen auch noch 
ering, nach dem Rückgange der Kräusen umfangreicher, dunkel gefärbt, bröckelig, 
arzig und klebrig, schwer mit den Fingern zu einer Kugel zu formen. 
4) Die abgepreßte Masse bei der Obergärung. 
Bei den niederen Kräusen sehr gering. Bei den höheren Kräusen auch noch 
gering, nach dem Rückgange der Kräusen hell, gelblichweiß bis braun gefärbt, weich, 
teigartig, leicht zu formen, wenig oder gar nicht klebrig, glatt aussehend. 
e) Prüfung der im Filtrierpapier abgepreßten Masse auf Gärfähigkeit. 
Die Prüfung auf Gärfähigkeit ist nur auszuführen, wenn so viel abgepreßte 
Masse vorhanden ist, daß sich daraus eine Kugel etwa von dem Durchmesser eines 
Zehnpfennigstücks gewinnen läßt. Von den niederen und höheren Kräusen läßt sich 
eine solche Menge gar nicht oder nur höchst selten erzielen. Die Prüfung ist daher 
erst bei den zurückgefallenen Kräusen und bei den Decken auszuführen. 
gecch Die Prüfung erfolgt mittels einer Gärvorrichtung nach nachstehender 
eichnung.
	        
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