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lbertrag
gezahlt werden. Der Rest 57 720,53 — 3200 = 54 520,68 K ist nach ##n Ver-
hältnisse des Steuersatzes von W zum nächst niederen, also nach dem Ver-
hältnisse von 20 zu 18 oder um ½0 zu mindern. Statt 54 520, 1 4 werden also
der weiteren Rechnung nur 49 068,7.& zugrunde *-
Zum Steuersatze von 18 4 sind 36 000./7 Brausteuer gezahlt; es kann
also auch die dem Steuersatze von 18 X entsprechende Vergütung nur bis zu diesem
Betrage Fleiset werden
Der Rest 49 068,67 — 36 Ooo -13 obs, 5% isti im Verhältnisse des Steuer-
satzes von 18 4 zum nächst niederen, also im Verhältniss e von 18 zu 16 oder um
½ auf 11 616,561 A herabzusetzen.
Da zum Satze von 16 .¾ mehr als 11 616,51 X Brausteuer geahlt find,
beträgt die dem Satze von 16 .X entsprechende Vergütung abgerundet
Die endgültige Gesamtwergütung für alles aus der Brauerei Kantorowmis
stammende und ausgeführte Bier beträgt also.
Hiervon entfallen nach dem erhältnisse der Bierausfuhr oder der vor-
läufigen Vergütungen auf:
a) den Brauereibesitzer J. Kantorowitz in Posen, Hauptamtsbezirk Posen
50 816,500. 23 392,,0
46 1 76, 50
b) den Schiffsmakler J. Berkowitz in Thormn, Direktiuobezirk Danzig
50 816,50. 22 462720
46 176,50 —
c) den Bierverleger H. Preuß in Eydtkuhnen, Direktivbezirk Königsberg
50 816, % 32
46 1760
Der Minderbetrag von 5 Pf. beruht auf den vorgeschriebenen Abrundungen.
Posen, den 18. Mai 1911.
Königliches Haupt-Zollamt.
(Unterschriften.)
3200,0 MA
36 0000%
11 616/50
50 R16,50 4
25 819%
24 792,0
354%
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruck! bei Julins Sittenfeld, Hofbuchdmicker. in Verlin. 6
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