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Nach Feststellung der auf die Zollgewichtseinheit entfallenden Zollzuschlagsätze urschriftlich an
das amt zu als Beleg zum Niederlageregister übersandt.
Die zweite Ausfertigung ist dem Anmelder zur Aufbewahrung bei dem Niederlagescheine
zugestellt worden.
, den ien 1909.
amt.
— . — zu
die Firma
zur Aufbewahrung bei dem Niederlageschein übersandt. Bei der Abmeldung von auf
Seite 2 und 3 verzeichneten Tabakblättern ist neben dem Niederlageschein auch diese
Bescheinigung über die festgestellten Zollzuschlagsätze dem Niederlageamte vorzulegen.
„den ien 1909.
amt.