Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Siebenunddreißigster Jahrgang. 1909. (37)

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Nach Feststellung der auf die Zollgewichtseinheit entfallenden Zollzuschlagsätze urschriftlich an 
das amt zu als Beleg zum Niederlageregister übersandt. 
Die zweite Ausfertigung ist dem Anmelder zur Aufbewahrung bei dem Niederlagescheine 
zugestellt worden. 
, den ien 1909. 
amt. 
  
— . — zu 
die Firma 
zur Aufbewahrung bei dem Niederlageschein übersandt. Bei der Abmeldung von auf 
Seite 2 und 3 verzeichneten Tabakblättern ist neben dem Niederlageschein auch diese 
Bescheinigung über die festgestellten Zollzuschlagsätze dem Niederlageamte vorzulegen. 
„den ien 1909. 
amt.
	        
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