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Königreich Sachsen.
Es ist erteilt:
dem Hauptzollamte Freiberg die Befugnis zur Abfertigung der für die Firma Conradsdorfer
Blechemballagenfabrik Valeska Pfefferkorn in Conradsdorf unter Eisenbahnwagenverschluß mit Zoll-
begleitschein ! aus England zur Verarbeitung im Wege des Veredelungsverkehrs eingehenden Weiß-
bleche von weniger als 1 mm Stärke — Tarifnummer 788 —;
dem Steueramte Nossen im Bezirke des Hauptzollamts Freiberg die Befugnis zur Ausferti-
gung und Erledigung von Zollbegleitscheinen 1 über mit der Eisenbahn oder mit der Post für die
Firma H. A. Müller jun. in Nossen eingehendes und von ihr unter Zollkontrolle wieder auszuführen-
des zugerichtetes Schaf= und Lammleder, mit Ausnahme des Handschuhleders und des lackierten Leders
— Tarifnummer 550 —.
Großherzogtum Baden.
Der Steuereinnehmerei Hornberg im Bezirke des Hauptsteueramts Lahr ist die Befugnis zur
Abfertigung von znter Eisenbahnwagenverschluß (Bleiverschluß) eingehendem übergangssteuerpflichtigen
iere erteilt worden.
Veränderungen in den Befugnissen, die den Zoll= und Steuerstellen auf Grund der
Ausführungsbestimmungen zu § 4 des Zolltarifgesetzes erteilt worden sind.
Königreich Preußen.
Dem Zollamt l Harburg-Kanalplatz sind die Befugnisse 11, 13, 14, 30 und 43 beigelegt worden.
Auf Grund des Artikels 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses des Bundesrats
für Zoll= und Steuerwesen an Stelle des in den Landesdienst zurückberufenen Königlich Preußischen
Zollinspektors Berth der Königlich Preußische Zollinspektor Tornau den Königlich Sächsischen Haupt-
zollämtern zu Freiberg, Grimma, Leipzig und Meißen als Stationskontrolleur mit dem Wohnsitz in
Leipzig und an Stelle des in den Landesdienst zurückberufenen Königlich Preußischen Zollinspektors
Cordes der Königlich Preußische Zollinspektor Schenke den Königlich Sächsischen Hauptzollämtern zu
Annaberg im Erzgebirge, Chemnitz, Eibenstock, Plauen i. V. und Zwickau als Stationskontrolleur mit
dem Wohnsitz in Chemnitz vom 1. August d. J. ab beigeordnet worden.