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Fällung 6) Nunmehr wird unter Vermeidung aller Störungen, namentlich nicht zu langsam, Gerste
von der Durchschnittsprobe mittels des Schüttzylinders in das Füllrohr bis zum Uberlaufen
geschüttet und dann der obere Rand des letzteren mit einem geraden Gegenstande glatt gestrichen.
Hierauf ist das Messer C unter Vermeidung, jeder Erschütterung herauszuziehen, wodurch die
Gerste, deren Fall durch den Vorlaufkörper D geregelt wird, in das Maß A gelangt. Sodann
wird das Messer C wieder durch den Schlitz 88 geführt, wobei die am Schlusse zusschen Gefäß-
wand und Messer etwa eingeklemmten Körner zu durchschneiden sind; das überschießende Getreide
wird ausgeschüttet, das Füllrohr abgenommen, die etwa noch eingeklemmt vorgefundenen Körner
werden beseitigt, worauf das Messer entfernt wird.
Wägung und Be- (9q) Zur Wägung belastet man die Gewichtsschale E mit einem oder mehreren Scheiben-
n es Pe gewichten und hängt das gefüllte Maß an den anderen Wagearm. Spielt die Wage noch nicht
Verg eein, so wird durch Zulegen von den kleineren Plattengewichten auf die eine oder andere Seite
der Gewichtsunterschied ausgeglichen und dann das Gewicht ermittelt.
(60) Würde dieses z. B. 155,5 g betragen haben, so würde, da das Maß ¼1 faßt, 11 4 X
155,56 = 622 g wiegen und danach das Hektolitergewicht der Sendung sich auf 62,# Lg berechnen.
Verpackung. (6) Bei der Verpackung nach dem Gebrauch ist in der umgekehrten Reihenfolge wie bei der
Entleerung zu verfahren.
III. Absieben der Gerste.
A. Beschreibung des Siebes.
Zum Absieben der Gerstenproben dient ein rechteckiges Sieb') von etwa 33/ cm Länge
und 15 cm Breite. Der Boden des Siebes ist aus Messing hergestellt. Das Sieb enthält in
11 Reihen je 29 gleichmäßig in einer Richtung liegende Sisn von 23 mm Länge und 2,, „m
Breite. Das mit einem Holzdeckel verschließbare Sieb paßt in einen zur Aufnahme der durch-
fallenden Körner bestimmten flachen Kasten, der, auf einem Untergestell ruhend, durch eine mit
der Hand betriebene Schüttelmaschine in wagerechte Bewegung gesetzt werden kann.
B. Aunsführung des Absiebens.
Nachdem 500 g der Gerstenprobe abgewogen sind, werden fünfmal je 100 g in das
Sieb getan. Dieses wird darauf je fünf Minuten lang gleichmäßig geschüttelt, in jeder Minute
300mal hin und her. Die nach Ablauf dieser Zeit jedesmal auf dem Siebe zurückgebliebenen
Körner werden sodann einschließlich der noch in den Einschnitten haftenden zusammengetan und
genau verwogen. Aus dem sich hierbei ergebenden Gewichte läßt sich nunmehr die Gewichts-
menge der auf dem Siebe zurückgebliebenen Körner nach Hundertteilen des Gesamtgewichts der
Probe berechnen. Wenn z. B. die zurückgebliebenen Körner 186 g gewogen haben, so würde die
Gewichtsmenge nach Hundertteilen des Gesamtgewichts der Probe nach dem Ansatze 500: 186
100 : 1 37/2 v. H. betragen.
IV. Prüfung der Gerste nach usterer und innerer Beschaffenheit. Tausendkörner-
gewich ogenannte nackte Gerste.
A. Außere Merkmale. .
(l)ZuBrauzweckendienenvorwiegendzweizeiligeGerstcn(Chevaliek-,zweizeiligeLgnd-,
Imperialgerste), in beschränktem Umfang auch sechszeilige Gersten (Schwarzemeer., serbische,
rumänische Gerste). Die gute sechszeilige Gerste besitzt oft ein geringes Hektolitergewicht. Sie
ist leicht daran zu erkennen, daß sie Körner enthält, die etwas gebogen und stark um ihre Achse
gedreht erscheinen.
(2) Bei der Prüfung der Gerste ist insonderheit darauf zu achten, ob die Gerste gleichmäßig
ist oder ob eine Mischung verschiedener Gersten vorliegt. Trifft letzteres zu und befinden sich in
der Probe mehr als 20 v. H. Körner, welche die nachstehend in Abs. 4 bis 7 und unter 8 auf-
geführten Merkmale aufweisen, so ist nach § 13 Abs. 2 der Gerstenzollordnung zu verfahren.
*) Die bisher im Gebrauche befindlichen runden Gerslensorkiersiebe können aufgebraucht werden.