Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Siebenunddreißigster Jahrgang. 1909. (37)

— 913 — 
Muster c. 
(Zündwarenlagerordnung § 7.) 
Abgegeben, am Zündwarenlagerbuch 
Konto 
Blatt 
Nr. 
Abmeldung 
von 
Zündwaren aus dem Zündwarensteuerlager 
in 
zur Versteuerung') 
zur Versendung auf Zündwarenbegleitschein.“) 
  
Amahme- Erklärung.1) 
Indem den Empfang des auf Grund dieser Abmeldung ausgefertigten, unter 9cr. 
des Begleitschein-Ausfertigungs-Registers eingetragenen Begleitscheins anerkenne „übernehme ich 
(wir) die Verpflichtung, die innen verzeichneten Waren in unveränderter Gestalt und Menge und unter 
Erhaltung des angelegten amtlichen Verschlusses innerhalb der Gestellungsfrist dem Empfangsamt unter Vor- 
legung dieses Begleitscheins zur —usgangeabsertgung *) zu stellen und hafte für 
Aufnahme in das Zündwarensteuerlager die Zollniederlage) 
  
der Ausgang über die Grenze 4 
den auf die Zündwaren entfallenden Steuerbetrag, bis die Aufnahmet in das Zündwarensteuerlager (die Zollniederlage) 
dem Ausfertigungsamte nachgewiesen ist. 
„den e 19 
Erledigung des Besleitscheins. 
Die Erledigung des Begleitscheins bescheinigt auf Grund des Erledigungsscheins Nr. Ziffer 
, den ten 19.— 
*) Nicht Zutreffendes ist zu durchstreichen. 
1) Für den Fall der Versendung auf Begleitschein.
	        
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