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3. Allgemeine Verwaltungssachen.
Auf Grund des § 22 der Verordnung über die Tagegelder, die Fuhrkosten und die Umzugskosten
der Reichsbeamten vom 25. Juni 1901 (Reichs-Gesetzbl. S. 241) ist die Einreihung der Reichsbeamten
in die unter Nr. III bis VII des § 1 und unter Nr. II bis VII des § 13 dieser Verordnung raufgeführten
Beamtenklassen nach Maßgabe des unterm 5. Dezember 1903 (Zentralblatt S. 700) veröffentlichten
Verzeichnisses festgestellt worden.
Dies Verzeichnis wird im Anschluß an die Bekanntmachung vom 16. Januar 1908 (Zentral-
blatt S. 27) bezüglich der nachstehend aufgeführten Kategorien von Reichsbeamten ergänzt und
abgeändert, wie 0 gt:
Verzeichnis der Reichsbeamten.
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der Verordnung über die Tagegelder, die Fuhrkosten und die Amzugskosten der Reichsbeamten
vom 25. Imi 1901.
Klasse III. I Klasse II.
Vortragende Räte der obersten Reichs- Vortragende Räte der obersten Reichs-
behörden. behörden.
C. Berwaltung des Neichsheeres.
1. Preußen etr.
Als erste Zeile ist auszunehmen:
Abteilungschefs im Kriegsministerium.
3. Württemberg.
In der ersten Zeile sind die Worte „vom Zivil“ zu streichen.
E. Verwaltung der Kaiserlichen Marine.
Als erste Zeile ist aufzunehmen:
Abteilungschefs im Reichs-Marineamte.
Klasse IV. Klasse III.
Mitglieder der übrigen Reichsbehörden. Mitglieder der höheren Reichsbehörden.
G. Reichsschatzamt.
Statt „Ständige Hilfsarbeiter“ ist zu setzen:
Mitglieder der Technischen Prüfungsstelle.
Klasse IV.
Mitglieder der übrigen Reichsbehörden.
D. Reichsamt des Innern.
Es treten hinzu:
Mitglieder der Rechnungsstelle beim Reichs-Versicherungsamte.