— 100 —
Auf Grund der Bestimmung im 8 41 der Bekanntmachung, betreffend den Befähigungsnachweis und
die Prüfung der Maschinisten auf Seedampfschiffen der deutschen Handelsflotte, vom 7. Januar 1909
(Reichs-Gesetzbl. S. 210) werden die Formulare zu den Prüfungs- und Befähigungszeugnissen dieser
Maschinisten nach Maßgabe der Anlagen A—H festgestellt.
Berlin, den 30. März 1910.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: von Jonquiêères.
Die im Reichsamt des Innern als Anhang zum Internationalen Signalbuch herausgegebene „Amtliche
Liste der deutschen Seeschiffe mit Unterscheidungssignalen für 1910“ ist im Verlage der Buchhandlung
Georg Reimer in Berlin erschienen.
Das Buch wird den Reichs= und Staatsbehörden bei direkter Bestellung sowie den Wieder-
verkäufern zum Preise von 1,50 J für das Exemplar von der Verlagsbuchhandlung geliefert. Im
Buchhandel ist es zum Preise von 2,00 & für das Exemplar zu beziehen.
4. Zoll= und Steuerwesen.
Veränderungen in dem Stande der Erbschaftssteuerämter.
—— — — —
Bei dem Stempel- und Erbschaftssteueramt in Hannover ist eine vierte Abteilung errichtet
worden. Das Amt führt fortan die Bezeichnung „Königliches Stempel- und Erbschaftssteueramt
Abteilung I (II, III, IV).“