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Zentralblatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichsamt des Innern.
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Zuchhandlungen.
XXXVIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 15. April 1910. Nr. 16.
Inhalt: 11.Konsulatwesen: Ermächtigung zur Vornahme Rangerhöhung eines Reichsbevollmächtigten 125
von Zivilstandshandlungen; Exequaturerteilungen — Personalveränderung bei den Neichsbevollmächtigten
Entlassung Seite 119 für Zölle und Steuern 25
2. Bunkwsenl: Status der deutschen Notenbanken Ende Berufung von Reichsbevollmächtigten für d“
März 19170 .120 Erbschaftssteuer und Umwandlung einer Sielung in
3. Zoll= und Steuerwesen: Veränderungene in dem Stande eine Stationskontrolleurstelel 15
und den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen 122 1
Veränderungen in den Abfertigungsbefugnissen von 4. Polizeiwesen: Ausweisung! von Auslandern aus dem
Zoll= und Steuerstellen 124 Reichsgebiete " 1225
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1. Kon sulatwesen.
Dem Kaiserlichen Konsul Heintze in Charbin ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870
in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für seinen Amtsbezirk die Ermächtigung
erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mit Ein-
schluß der unter deutschem Schutze befindlichen Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heiraten
und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
Dem Königlich Dänischen Konsul August Dubbers in Bremen ist namens des Reichs das Exequatur
erteilt worden.
Dem Konsul von Uruguay in Berlin, Albert J. Blom, ist namens des Reichs das Exequatur
erteilt worden.
Dem Kaiserlichen Vizekonsul Gauntlett in Newport News (Virginia) ist die erbetene Entlassung
aus dem Reichsdienst erteilt worden.
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