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Anderung
des Verzeichnisses der Massengüter und des Statistischen Warenverzeichnisses.
— . —
1. Verzeichnis der Massengüter.
Nummer des Statifif —
““ W. arengattung
Aus 317 Ferrofilicium, Kalksalpeter, Kalkstickstoff und die übrigen hierher gehörigen
Düngemittel.
— - « — - — — — —— —
2. Statistisches Warenverzeichnis.
Nr. Warengattung
2) 3) 317 W Unverändert.
2) Namentliche Bezeichnung der Einfuhr. 3) Massengut nur Ferrosilicium (s. auch Nr. 777), Kalksalpeter, Kalk-
stickstofs und die übrigen hierher gehörigen Düngemittel.
3. Zoll= und Steuerwesen.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 11. April d. J. beschlossen:
Gemäß § 5 der Veredelungsordnung wird anerkannt, daß für die Zulassung eines
zollfreien Veredelungsverkehrs mit im Inland hergestellten, zu Kragen, Einsätzen und
Stulpen zu verarbeitenden dichten ungemusterten rohen Geweben aus Flachs, mit mehr als
120 Fäden in Kette und Schuß zusammen auf 2 cm im Geviert — Tarifnummer 492 —,
zum Bleichen in Irland — Tarifnummer 493 — die Voraussetzungen des § 3 der Ver-
edelungsordnung vorliegen.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 28. April 1910 beschlossen, den nachstehend aufgeführten
Anderungen und Ergänzungen des Warenverzeichnisses zum Zolltarif, der Anleitung für die Zollab-
fertigung und der Post-Zollordnung mit der Maßgabe die Zustimmung zu erteilen, daß die neuen
Bestimmungen mit dem 1. Juli 1910 in Wirksamkeit gesetzt werden.
Berlin, den 29. April 1910.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: Wermuth.
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