Full text : Spittler’s sämmtliche Werke. Achter Band. (8)

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Zeitpunkt  der  Bekanntmachung  seines  Dekrets  bestimmen;
aber  wie  ich  glaube,  mit  sehr  ungluͤcklichem  Erfolg.  Gratian
  giebt  hier  blos  ein  Formular,  wornach  die  Appellationsformel
  abgefaßt  werden  sollte.  Das  Erempel,  welches
er  hiezu  brauchte,  kann  eben  sowohl  aus  einem  Andern,  als
seinem  Zeitalter  genommen,  oder  gar  erdichtet  seyn:  wenigstens
  kann  man  doch  gewiß  nicht  hieraus  auf  die  Zeit  der
Bekanntmachung  seines  Dekrets  schliessen.  Huguccio,  der
älteste  Ausleger  des  Gratians,  sagt  *):  Gratian  habe  sein
Dekret  ausgearbeiter,  eum  Jacobus  Bononiee  jus  civile
interpretabalur,  et  Rolandus  Bandinellus,  dui  postmodum
  creatus  Pontifex,  dictus  est  Alexander  III.  sacras
Litteras  docebat.  Rolandus  Bandinellus  wurde  im  Jahr
1159.  Papst,  ohngesähr  o  Jahre  aber  vorher  Kardinal  ?).
Er  war  also  zwischen  den  Jahren  1140  —  1151  Poofessor
zu  Bologna,  in  welche  Zeit  man  also  auch  die  Bekanntmachung
  des  Gratianischen  Dekrets  setzen  muß.  Die  übrigen
Schicksale  des  Gratians  sind  uns  beinahe  eben  so  unbekannt.
Er  lebte  noch  eine  Zeitlang  zu  Bologna,  und  lehrte  das
kanonische  Recht  nach  seinem  Dekret.  Einige  geben  vor,
er  sey  nachher  als  Bischof  zu  Chiusi  gestorben  **8);  allein
sie  thun  dieses  ohne  einen  zuverlässigen  Grund:  Ughelli  20½
gedenkt  wenigstens  seiner  gar  nicht.  Alberikus  1)  nennt  ihn

%  Huguccio  in  C.  post  appell.  in  Cod.  Vat.  Mss.  2280  cujus
descriptionem  Paltorini  1.  c.  in  Append.  p.  196  exhibet.
Feoorini,  I.  c.  P.  I.  p.  26.
%Robertus  de  Monte,  edit.  Dachery  ad  annum  1150.  Jo.
Columne,  1.  c.  Guid.  Pancirolus  de  claris  legum  Inlerpre-#bus,
  lib.  III.  cp.  2.
#  Ughelli  Itelia  secra,  T.  III.  de  Episcopis  Clusinis.
1)  Albericus  trium  (ontium  Monachus,  in  Chronico  suo,

edid.  a  Leibniz.  in  Accession.  Hislor.  Script.  Rer.  German.
T.  II.  p.  328.