84.
856.
86.—
87.
88.
89.
90.
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94.
95.
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97.
98.
147 —
In demselben Stichwort ist in der vorletzten Zeile des ersten Absatzes der Anmerkung 6 hinter
„G.“ Wirzuschaltene
„Jedoch ist ein Gehalt an Olsäure von 10 v. H. oder darunter als unerheblich außer Betracht zu lassen.“
Hinter dem Stichwort „Fettlaugenmehl“ sind folgende neue Stichworte aufzunehmen:
„Fettmuskatnüsse (die nur zur Gewinnung von fettem Ol verwendbaren
Früchte von 6 surinamensisssse ..... 17 2
S. dagegen Muskatnüsse.
Fettpech (Stearinpech, im Wasser untersinkende pechartige FRüchstände! von »
derDesnllatmntmrischeroderpflanzlccherxyettchG).. 243 frei“.
In dem Stichwort „Feueranzünder“ erhält der letzte Absatz folgende Fassung:
„—, mit einer zum Entzünden auf einer Reibfläche geeigneten Ilnd-
masse versehen, neben der inneren Abgabe 367 30“.
In dem Stichwort „Feuerlöschvorrichtungen“ ist die Ziffer 2, wie folgt, zu fassen:
„2. Gasspritzen (Extinkteure) aus schmiedbarem Eisen:
bei einem Eigengewichte von 3 kg oder darüber . 816
des Stückes von weniger als 3 kg ... . 816
Dem Stichwort „Fischbeinstäbe“ ist am Schlusse folgender Hinweis anzufügen:
„S. dagegen Hornstäbe.“
Das Stichwort „Fischtran“ erhält folgende Fassung:
„Fischtran, auch Walfischtran (Walöl), ungereinigt. gereinigt oder
oxydiert, auch in Flaschen oder dergleichen ......
12«.
131 3“.
In dem Stichwort „Flechtstoffe“ ist die Ziffer 1, wie folgt, zu fassen:
„1. Stuhlrohr und anderes edleres Rohr s. Rohr usw. (Ziffer 2).“
In dem Stichwort „Fleisch" sind in der Anmerkung 2 zu Ziffer 1b 1 die Eingangsworte
„u den ermeoshhigten Süälzen von 35 und 27 ““ zu ersetzen durch „Zum ermäßigten Satze von 27.“.
2. In demselben Stichwort ist der Allgemeinen Anmerkung zu 1 folgende Bestimmung als zweiter
Absatz anzufügen:
„Vorstehende Bestimmung findet keine Anwendung auf den als Schmiermittel. für Hüttenwerke eingehenden
Schweinespeck (sogenannten Walzenspeck). Dieser unterliegt vielmehr stets der Verzollung nach Nr. 109 zum
Satze von 36 für 1 C#.“
In dem Stichwort „Flinz“ ist in der Klammer vor „ein“ einzufügen „Spateisenstein,“.
In dem Stichwort „Fußdecken“ ist in dem Hinweis vor den Anmerkungen hinter „Jußboden=
teppiche“ einzufügen „sowie die Anmerkung 2 zu Sparterie".
In dem Stichwort „Juttergewächse“ sind hinter „genannt,“ die Worte einzuschalten „und Teile
von solchen,“.
In dem Stichwort „Gabeln“ erhält die Ziffer 1b2 folgende Fassung:
„2. grobe, f. Eisenwaren (Ziffer 2 b 2), Hausgeräte und Küchengeräte."“
In dem Stichwort „Garnelen“ ist in der zweiten Zeile des Absatzes 1 hinter „Kruste“ einzufügen:
„„den Eingeweiden, den Eiern usw.“
Das Stichwort „Gasspritzen“ erhält folgende Fassung:
„Gasspritzen (Extinkteure, Vorrichtungen, aus denen Wasser durch den
Druck eingeschlossener Kohlensäure herausgespritzt werden kann) aus
schmiedbarem Eisen:
bei einem Eigengewichte des Stückes (
von 3 kg oder darüber. 816 8
von weniger als 3 . 816 12“.