Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Achtunddreißigster Jahrgang. 1910. (38)

84. 
856. 
86.— 
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98. 
147 — 
In demselben Stichwort ist in der vorletzten Zeile des ersten Absatzes der Anmerkung 6 hinter 
„G.“ Wirzuschaltene 
„Jedoch ist ein Gehalt an Olsäure von 10 v. H. oder darunter als unerheblich außer Betracht zu lassen.“ 
Hinter dem Stichwort „Fettlaugenmehl“ sind folgende neue Stichworte aufzunehmen: 
„Fettmuskatnüsse (die nur zur Gewinnung von fettem Ol verwendbaren 
Früchte von 6 surinamensisssse ..... 17 2 
S. dagegen Muskatnüsse. 
Fettpech (Stearinpech, im Wasser untersinkende pechartige FRüchstände! von » 
derDesnllatmntmrischeroderpflanzlccherxyettchG).. 243 frei“. 
  
  
In dem Stichwort „Feueranzünder“ erhält der letzte Absatz folgende Fassung: 
„—, mit einer zum Entzünden auf einer Reibfläche geeigneten Ilnd- 
masse versehen, neben der inneren Abgabe 367 30“. 
In dem Stichwort „Feuerlöschvorrichtungen“ ist die Ziffer 2, wie folgt, zu fassen: 
„2. Gasspritzen (Extinkteure) aus schmiedbarem Eisen: 
bei einem Eigengewichte von 3 kg oder darüber . 816 
des Stückes von weniger als 3 kg ... . 816 
Dem Stichwort „Fischbeinstäbe“ ist am Schlusse folgender Hinweis anzufügen: 
„S. dagegen Hornstäbe.“ 
Das Stichwort „Fischtran“ erhält folgende Fassung: 
„Fischtran, auch Walfischtran (Walöl), ungereinigt. gereinigt oder 
oxydiert, auch in Flaschen oder dergleichen ...... 
  
12«. 
131 3“. 
In dem Stichwort „Flechtstoffe“ ist die Ziffer 1, wie folgt, zu fassen: 
„1. Stuhlrohr und anderes edleres Rohr s. Rohr usw. (Ziffer 2).“ 
In dem Stichwort „Fleisch" sind in der Anmerkung 2 zu Ziffer 1b 1 die Eingangsworte 
„u den ermeoshhigten Süälzen von 35 und 27 ““ zu ersetzen durch „Zum ermäßigten Satze von 27.“. 
2. In demselben Stichwort ist der Allgemeinen Anmerkung zu 1 folgende Bestimmung als zweiter 
Absatz anzufügen: 
„Vorstehende Bestimmung findet keine Anwendung auf den als Schmiermittel. für Hüttenwerke eingehenden 
Schweinespeck (sogenannten Walzenspeck). Dieser unterliegt vielmehr stets der Verzollung nach Nr. 109 zum 
Satze von 36 für 1 C#.“ 
In dem Stichwort „Flinz“ ist in der Klammer vor „ein“ einzufügen „Spateisenstein,“. 
In dem Stichwort „Fußdecken“ ist in dem Hinweis vor den Anmerkungen hinter „Jußboden= 
teppiche“ einzufügen „sowie die Anmerkung 2 zu Sparterie". 
In dem Stichwort „Juttergewächse“ sind hinter „genannt,“ die Worte einzuschalten „und Teile 
von solchen,“. 
In dem Stichwort „Gabeln“ erhält die Ziffer 1b2 folgende Fassung: 
„2. grobe, f. Eisenwaren (Ziffer 2 b 2), Hausgeräte und Küchengeräte."“ 
In dem Stichwort „Garnelen“ ist in der zweiten Zeile des Absatzes 1 hinter „Kruste“ einzufügen: 
„„den Eingeweiden, den Eiern usw.“ 
Das Stichwort „Gasspritzen“ erhält folgende Fassung: 
„Gasspritzen (Extinkteure, Vorrichtungen, aus denen Wasser durch den 
Druck eingeschlossener Kohlensäure herausgespritzt werden kann) aus 
schmiedbarem Eisen: 
bei einem Eigengewichte des Stückes ( 
von 3 kg oder darüber. 816 8 
von weniger als 3 . 816 12“.
	        
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