Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Achtunddreißigster Jahrgang. 1910. (38)

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In dem Stichwort „Obstmost“ ist in der zweiten Zeile hinter „Fässern“ zu setzen „oder Kesselwagen“. 
In dem Stichwort „Obstwein“ ist in der zweiten Zeile hinter „Fässern“ zu setzen „oder Kesselwagen“. 
Das Stichwort „Ocker“ erhält folgende Fassung: 
„Ocker: 
1. roter (Roteisenstein, natürliches Eisenoryd, ein Eisenerz) (, auch 
aufbereitteeee. 
S. auch Eisenerze. 
2. gelber, s. Farberden.“ 
In dem Stichwort „Ole“ ist in dem Hinweis am Schlusse der Ziffer Za vor „Kampferöl“ ein- 
zufügen „Dicköl,“. 
In demselben Stichwort ist in der vierten Zeile der Anmerkung 3 zu Ziffer 3 statt „Limettenöl“ zu 
setzen „Limette“. « 
In demselben Stichwort ist hinter der Ziffer 10 auf besonderer Zeile einzufügen: 
„11. Harlemer OI.w ..... .1 389 1500«. 
Die bisherigen Ziffern 11 bis 17 erhalten die Bezeichnung 12 bis 18. 
237 frei 
In dem Stichwort „Olfrüchte usw.“ ist in der zweiten Zeile der Ziffer 4 vor „Stillingiasamen“ 
einzuschalten „Sojabohnen,“. 
In demselben Stichwort ist in der zweiten Zeile der Ziffer 5 hinter „z. B.“ einzufügen „Fett- 
muskatnüsse,“. 
In demselben Stichwort ist in der ersten Zeile der Anmerkung vor „Senf“ einzufügen „Erdmandeln, 
Erdnüssen und“. 
In dem Stichwort „Optisches Glas“ ist das Zeichen „“ in der ersten Zeile hinter „Glas“ einzufügen 
und in der zweiten Zeile hinter „roh“ zu streichen. 
Dem Stichwort „Osmiumlampen“ ist folgender Hinweis anzufügen: 
„S. auch die Anmerkung zu Glühlampen.“ 
In dem Stichwort „Papier“ ist die Anmerkung zu 2, wie folgt, zu ändern: 
a) In Zeile 4/5 ist statt „Dr. Wursters Reagenslösung (rote Di-Lösung, Lösung von Dimethyl-Para- 
phenylen-Diamin, Dr. Th. Schuchardt, Görlitz; eine dunkelrotbraune“ zu setzen „einer möglichst farblosen 
Lösung von 1 g Phloroglucin in 25 cem Weingeist und 25 cem konzentrierter Salzsäure eine tiefviolette“. 
b) In Zeile 8 sind die Worte „hellere rotbraune“ zu ersetzen durch „weniger tiefe, rötliche“. 
In demselben Stichwort ist in der dritten Zeile der Ziffer 3 hinter „pergamentiert“ einzu- 
schalten: „„ gekreppt"“. 
In demselben Stichwort ist in der vierten Zeile der Ziffer 4 statt „oder Wollstaub“ zu setzen: 
„„ Wollstaub oder dergleichen“. 
In demselben Stichwort ist die Ziffer 11 am Schlusse durch folgenden Hinweis zu ergänzen: 
„S. dagegen Zigarettenpapier und Zigarettenblättchen.“ 
In demselben Stichwort ist in dem Hinweis am Schlusse (vor der Allgemeinen Anmerkung) hinter 
„Leder“ einzufügen „.und die Anmerkung zu 1 bei Tapeten usw.“ 
In der Allgemeinen Anmerkung zu demselben Stichwort ist in der dritten Zeile das Wort „Nollen“ 
nebst dem davorstehenden Komma zu streichen. Der letzte Satz erhält folgende Fassung: 
„Der nämlichen Zollbehandlung unterliegt Papier in Rollen von einer Breite von 20 em oder darunter, 
sofern nicht seine Verwendung zur weiteren gewerbemäßigen Bearbeitung oder Verarbeitung, z. B. zum 
Bedrucken, zur Herstellung von Tüten, zum Bekleben von Streichholzschachteln, zum Bewickeln von Blumen- 
draht, nachgewiesen wird."“
	        
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