Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Achtunddreißigster Jahrgang. 1910. (38)

299. 
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— 162 — 
In demselben Stichwort ist der Ziffer 3 am Schlusse folgender Hinweis anzufügen: 
„S. dagegen Röntgenröhren.“ 
In demselben Stichwort ist je in der ersten Zeile der Ziffer 7 und der Anmerkung zu 7 hinter 
„Papier“ einzuschalten „oder Pappe“. 
In demselben Stichwort ist in Ziffer 9 b statt „oder toniger Masse“ zu setzen: „, toniger Masse, ge- 
branntem Magnesit oder ähnlichen mineralischen Stoffen“. 
Hinter dem Stichwort „Rohseide“ ist als neues Stichwort aufzunehmen: 
„Rohstoffe, tierische, anderweit nicht genannt oder inbegriffen 160 frei“. 
In dem Stichwort „Rollen“ ist in der ersten Zeile der Ziffer 2 das Wort „Möbelrollen“ nebst 
dem dahinterstehenden Komma zu streichen. 
Die Ziffer 3 daselbst erhält folgende Fassung: 
„3. Mangeln, Möbelrollen, s. die betreffenden Stichworte.“ 
Hinter dem Stichwort „Romanzement" ist als neues Stichwort aufzunehmen: 
„Röntgenröhren, sogenannte (Vorrichtungen zur Erzeugung der Röntgen- 
strahlen, bestehend aus Glashohlkörpern in Verbindung mit Metall- 
teilen), und Bestandteile von solchen 912 
60“. 
  
  
Das Stichwort „Rotang“ erhält folgende Fassung: 
„Rotang s. Rohr usw. (Ziffer 2).“ 
Das Stichwort „Roteisenstein“ ist, wie folgt, zu fassen 
Roteisenstein (Eisenglanz, Eisenglimmer, roter Glaskopf, Blutstein, 
Eisenrahm, Rötel, roter Toneisenstein, roter Ocker, natürliches Eisenoxyd, 
ein Eisenerz) (9 O auch aufbereiiee: . 237 frei 
S. auch Eisenerze.“ 
In dem Stichwort „Rötel“ ist dem ersten Absatz nachstehende Fassung zu geben: 
„Rötel (roter Toneisenstein, Roteisenstein, natürliches Eisenornd, ein 
Eisenerz) (, auch aufbereitt. . . 237 frei“. 
In dem Stichwort „Rübensamen“ ist in Ziffer 1 hinter dem Worte „Runkelrübensamen“ einzu- 
schalten „(einschließlich der Salatbetensamen)“. 
In dem Stichwort „Rückstände“ erhält die Ziffer 11 folgende Fassung: 
„11. von der Destillation tierischer oder pflanzlicher Fette (K 
a) teerartige und im Wasser nicht untersinkende pechartige 
(Stearinter . 130 2 
b) im Wasser untersinkende pechartige (Stearinpech, Fett- 
pchhhhgggggge. 243 frei“. 
In dem Stichwort „Rührscheite“ ist in Ziffer 1 statt „oder toniger Masse“ zu setzen: „, toniger 
Masse, gebranntem Magnesit oder ähnlichen mineralischen Stoffen“. 
In dem Stichwort „Runkelrübensamen“ ist vor dem Zeichen „“ einzufügen „t(einschließlich der 
Salatbetensamen)“. 
In dem Stichwort „Säcke“ ist hinter Ziffer 2 folgende Bestimmung einzufügen: 
„3. aus Geflechten von pflanzlichen Flechtstofsen (mit Ausnahme der Gespinstfasern) s. Flecht- 
waren.“ 
Die bisherige Ziffer 3 erhält die Bezeichnung als Ziffer 4.
	        
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