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3. Zoll- und Steuerwesen.
Veränderungen in dem Verzeichnis der zur Ausstellung von Untersuchungszeugnissen
für Wein, Traubenmost und Traubenmaische (§ 8, § 22 Abs. 3 und § 23 Abs. 4 der
Weinzollordnung) ermächtigten ausländischen Fachchemiker.
Frankreich.
Es sind neu ermächtigt worden:
Die Direktoren der „laboratoires du service de la répression des fraudes“ in Amiens,
Arras, Auxerre, Beaune, Bayonne, Besancgon, Blois, Bordeaux, Brest, Caen, Chartres,
Chateauroux, Clermont-Ferrand, Dijon, Grenoble, Le Hävre, Lésiguan, Lille, Lyon,
Marseille, Montpellier, Nancy, Nantes, Nimes, Paris, Poitiers, Port-Vendres, Reims,
Rennes, Rodez, Rouen, Saint-Etienne, Toulon, Toulouse, Tours.
Dr. Blarez, professeur de chimie & la Faculté mixte de médecine et de pharmacie
in Bordeaux.
Die Namen der in Dijon und Paris ermächtigten Fachchemiker (vgl. Zentralblatt 1909
S. 942) sind nicht Curtet und Muntz, sondern Curtel und Müntz.
Bekanntmachung.
Von der Firma Anton Springer, Chemisches Laboratorium in Karlsruhe, wird ein zur Selbst-
fabrikation von Zündhölzern bestimmter, „Galopp“ benannter Apparat in den Handel gebracht, zu dem
außer einigen Blechteilen zum Einstecken und Tunken der Hölzer und einer Schachtel mit Zündmasse
1200 Hölzer in 20 mit Reibflächen versehenen Schachteln gehören. Die Hölzer sind nach der vor-
genommenen Prüfung außergewöhnlich stark paraffiniert und dadurch derart vorgerichtet, daß sie durch
Eintunken in eine Zündmasse ohne Berührung mit Feuer zur Entflammung gebracht werden können.
Auf Grund der vom Bundesrat im § 1 Abs. 3 der Zündwarensteuer-Ausführungsbestimmungen er-
beilten Ermächtigung sind die zu dem Apparat „Galopp“ gehörigen Hölzer von mir für steuerpflichtig
erklärt worden.
Berlin, den 7. Januar 1910.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: Wermuth.
Dem Stationskontrolleur in Rostock, Königlich Bayerischen Zollinspektor Engel, ist von Seiner König-
lichen Hoheit dem Prinzregenten von Bayern der Titel eines Königlichen Regierungsassessors ver-
liehen worden.