thumbs : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1913. (40)

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Art.  5.
Eichung  von  selbsttätigen  Balkenwagen.

§  102  Nr.  7  Abs.  2  erhält  folgenden  Satz  3:

„Das  zweite  Zählwerk  darf  fehlen,  wenn  die  überschießenden  Beträge  an  stückigem
Material  nach  ihrer  Verwägung  in  geeigneter  Weise  auf  das  Hauptzählwerk,
in  diesem  Falle  also  das  einzige  Zählwerk,  übertragen  werden.

München,  den  10.  April  1913.

Neubert.

 

Auszug  aus  der  Adels-Matrikel  des  z.  D.  Ludwig  Ritter  von  Ziegler,  samt
Königreiches.  seinen  Enkelkindern  Gerda  Sofie  von  Ziegler
und  Ludwig  Theodor  Edgar  von  Ziegler
Der  Adels-Matrikel  wurden  einverleibt:  in  München  in  erblicher  Weise  bei  der  Adelsam
  19.  April  1913  der  K.  Generalmajor  Klasse  Lit.  2,  Fol.  23,  Akt  Nr.  8816.