Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Achtunddreißigster Jahrgang. 1910. (38)

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§ 13 
Proviantamts-Inspektoren, Bekleidungsamts-Inspektoren und Garnisonverwaltungs-Inspek- 
toren, soweit sie nicht in Klasse V aufgeführt sind. 
Meister (Elektrotechniker) bei der elektrischen Zentrale des Standorts Leipzig. 
Förster. 
Militär-Bausekretäre. 
Militär-Bauregistratoren. - 
Lazarett-Jnspektoren,soweitfienichtinKlasseVaufgeführtsind. 
Inspektoren für den Kassen- usw. Verkehr sowie auf Lebenszeit und auf Kündigung an— 
gestellte Inspektoren für den Wirtschaftsbetrieb bei den Remontedepots, soweit sie nicht 
in Klasse V aufgeführt sind. 
Kassensekretär, Registrator und Inspektor beim Kadettenkorps. 
Lehrer bei der Unteroffizierschule und Unteroffiziervorschule, bei der Garnisonschule in 
Festung Königstein sowie bei der Soldatenknaben-Erziehungsanstalt in Kleinstruppen. 
Inspektor und Kanzlist bei der Soldatenknaben-Erziehungsanstalt in Kleinstruppen. 
Registrator bei der Zeugmeisterei. 
Zeughauskbüchsenmacher bei den Artilleriedepots. 
Revisionsbeamte, Meister und Revisoren bei den technischen Instituten. 
Intendanturdiätare und Kanzleidiätare der Mi- 
litärintendanturen. 
Hilfstopographen und Hilfskartographen bei der 
Landesaufnahme 
Bautechniker und Schreiber im Militärbauwesen. 
Hilfslehrer bei der Unteroffizierschule und Unter- 
offiziervorschule, bei der Garnisonschule in 
Festung Königstein sowie bei der Soldaten- 
knaben-Erziehungsanstalt in Kleinstruppen. 
Nicht etatsmäßige Meister, Revisoren, Techniker, 
Ober-Verwaltungsschreiber, Verwaltungs- 
schreiber, Kanzleischreiber, Meistergehilfen bei 
den technischen Instituten. 
  
3. Württemberg. 
Kanzlisten bei der Militär-Intendantur. 
Militärgerichtsschreiber bei den Divisionskommandeuren. 
Militärgerichtsschreibergehilfe. 
Proviantamts-Inspektoren und Garnisonverwaltungs-Inspektoren, soweit sie nicht in Klasse V. 
aufgeführt sind. 
Bekleidungsamts-Inspektoren) 
Waldmeister. 
Militär-Bausekretäre. 
Militär-Bauregistratoren. 
Lazarett-Inspektoren, soweit sie nicht in Klasse V aufgeführt sind. 
Inspektor beim Remontedepot.) 
Zeughausbüchsenmacher beim Artilleriedepot. 
Intendanturdiätare und Kanzleidiätare der Militär- 
Intendantur. 
Hilfskartograph bei dem topographischen Bureau. 
Nicht etatsmäßige Bautechniker. 
  
5Stelleninhaber, denen vor dem 15. Juli 1909 die Bestallung als „Bekleidungsamts-Kontrolleur“ oder als 
„Remontedepot-Sekretär“ erteilt worden ist, beziehen Tagegelder usw. der Klasse V/V der §89 1 und 13 der Verordnung.