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§ 13
Proviantamts-Inspektoren, Bekleidungsamts-Inspektoren und Garnisonverwaltungs-Inspek-
toren, soweit sie nicht in Klasse V aufgeführt sind.
Meister (Elektrotechniker) bei der elektrischen Zentrale des Standorts Leipzig.
Förster.
Militär-Bausekretäre.
Militär-Bauregistratoren. -
Lazarett-Jnspektoren,soweitfienichtinKlasseVaufgeführtsind.
Inspektoren für den Kassen- usw. Verkehr sowie auf Lebenszeit und auf Kündigung an—
gestellte Inspektoren für den Wirtschaftsbetrieb bei den Remontedepots, soweit sie nicht
in Klasse V aufgeführt sind.
Kassensekretär, Registrator und Inspektor beim Kadettenkorps.
Lehrer bei der Unteroffizierschule und Unteroffiziervorschule, bei der Garnisonschule in
Festung Königstein sowie bei der Soldatenknaben-Erziehungsanstalt in Kleinstruppen.
Inspektor und Kanzlist bei der Soldatenknaben-Erziehungsanstalt in Kleinstruppen.
Registrator bei der Zeugmeisterei.
Zeughauskbüchsenmacher bei den Artilleriedepots.
Revisionsbeamte, Meister und Revisoren bei den technischen Instituten.
Intendanturdiätare und Kanzleidiätare der Mi-
litärintendanturen.
Hilfstopographen und Hilfskartographen bei der
Landesaufnahme
Bautechniker und Schreiber im Militärbauwesen.
Hilfslehrer bei der Unteroffizierschule und Unter-
offiziervorschule, bei der Garnisonschule in
Festung Königstein sowie bei der Soldaten-
knaben-Erziehungsanstalt in Kleinstruppen.
Nicht etatsmäßige Meister, Revisoren, Techniker,
Ober-Verwaltungsschreiber, Verwaltungs-
schreiber, Kanzleischreiber, Meistergehilfen bei
den technischen Instituten.
3. Württemberg.
Kanzlisten bei der Militär-Intendantur.
Militärgerichtsschreiber bei den Divisionskommandeuren.
Militärgerichtsschreibergehilfe.
Proviantamts-Inspektoren und Garnisonverwaltungs-Inspektoren, soweit sie nicht in Klasse V.
aufgeführt sind.
Bekleidungsamts-Inspektoren)
Waldmeister.
Militär-Bausekretäre.
Militär-Bauregistratoren.
Lazarett-Inspektoren, soweit sie nicht in Klasse V aufgeführt sind.
Inspektor beim Remontedepot.)
Zeughausbüchsenmacher beim Artilleriedepot.
Intendanturdiätare und Kanzleidiätare der Militär-
Intendantur.
Hilfskartograph bei dem topographischen Bureau.
Nicht etatsmäßige Bautechniker.
5Stelleninhaber, denen vor dem 15. Juli 1909 die Bestallung als „Bekleidungsamts-Kontrolleur“ oder als
„Remontedepot-Sekretär“ erteilt worden ist, beziehen Tagegelder usw. der Klasse V/V der §89 1 und 13 der Verordnung.