Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Achtunddreißigster Jahrgang. 1910. (38)

2. Allgemeine Verwaltungssachen. 
— 
Auf Grund des §5 10 der Verordnung über die Tagegelder, die Fuhrkosten und die Umzugskosten der 
Reichsbeamten vom 25. Juni 1901 (Reichs-Gesetzbl. S. 241) bestimme ich: 
Bei Reisen zwischen Berlin und Spandau, bei welchen die Rückkehr noch an demselben 
Tage erfolgt, werden den Mitgliedern der Reichsschuldenkommission und den Beamten des 
Reichsschatzamts an Stelle der verordnungsmäßigen Tagegelder und Fuhrkosten künftig 
Bauschvergütungen gewährt und zwar erhalten die Mitglieder einschließlich des Vorsitzenden 
der Reichsschuldenkommission sowie die höheren und mittleren Beamten des Reichsschatzamts 
für jede derartige Reise hin und zurück zusammen 5 ", die Unterbeamten für jede der- 
artige Reise hin und zurück zusammen 3 J. 
Berlin, den 2. Februar 1910. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Wermuth. 
  
3. Militärwesen. 
  
Bekanntmachung. 
  
Den praktischen Arzten Dr. Fidel Georg Baur in Newocastle, Dr. von Lukowicz in 
Adelaide und Dr. Eugen Hirschfeld in Brisbane ist auf Grund des § 42 Ziffer 2 der Deutschen 
Wehrordnung die Ermächtigung erteilt worden, Zeugnisse der im § 42 Ziffer 1a bis c ebendaselbst 
bezeichneten Art über die Tauglichkeit derjenigen militärpflichtigen Deutschen auszustellen, welche ihren 
dauernden Aufenthalt in dem Amtsbezirke des Kaiserlich Deutschen Generalkonsulats in Sydney haben. 
Berlin, den 4. Februar 1910. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Just. 
  
4. Zoll= und Steuerwesen. 
Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen. 
Königreich Preußen. 
Das Zollamt II Habelschwerdt im Bezirke des Hauptzollamts Mittelwalde ist in ein Zollamt I 
umgewandelt worden. »· » 
Im Bezirke des Hauptzollamts Nordhorn ist das Zollamt II Meppen aufgehoben und das Zoll- 
amt 1 Lingen in ein Zollamt II umgewandelt worden. 
Das Zollamt II Neurode im Bezirke des Hauptzollamts Mittelwalde ist in ein Zollamt I üm- 
gewandelt worden. Gleichzeitig ist ihm die Befugnis zur Erledigung von Zollbegleitscheinen II über 
unbearbeitete und bearbeitete Tabakblätter beigelegt. 
Dem Hauptzollamt Eberswalde ist die Befugnis zur Ausfertigung von Zollbegleitscheinen I über 
aus der Hufnagelfabrik von Moeller & Schreiber in Eberswalde ausgehende Hufnägel und die bei 
ihrer Herstellung entstandenen Abfälle entzogen worden.
	        
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