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2. Finan zwesen.
Nachmeisung
von Einnahmen der Reichs-Post= und Telegraphen= sowie der Reichs-Eisenbahnverwaltung
für die Zeit vom 1. April 1910 bis zum Schlusse des Monats August 1910.
Einnahmen vom Beginne, Im Reichshaushalts-Etat
Bezeichnung des Rechnungsjahrs bis ist die Einnahme für das
der zum Schlusse des Monats Rechnungsjahr 1910
Einnahmen August 1910 veranschlagt auf
4
1 2 3
Post= und Telegraphenverwaltuung . 276 243 947 693 226 325
Reichs-Eisenbahnverwaltng 54 315 000 122 319 000
3. Ju sti zwesen.
Das Verzeichnis derjenigen Behörden (Kassen), an welche nach der vom Bundesrat am 23. April
1880 beschlossenen Anweisung Ersuchen um Einziehung von Gerichtskosten zu richten sind (Zentralblatt
für das Deutsche Reich von 1885 S. 79 ff.), erfährt folgende Ergänzung:
Mit Wirkung vom 1. Oktober 1910 ab ist in das Verzeichnis folgender Vermerk
einzuschalten:
- Gehört zum Betr. Kasse
Z„ Staa - »
des Amtsgerichts Landgericht oberlandes- bzw. Behörde
Auf Seite r zwischen Czersk Preußen Konitz Marien= Königliche Gerichtskasse
„Cöarnitau werder in Czersk.
und
„Daaden“