Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Achtunddreißigster Jahrgang. 1910. (38)

Direktivbezirk Muster 3. 
(5 3 der Bestimmungen 
über die Statistik.) 
Betriebsjahr 19 
TDie in Betrieb gewesenen Brennereien nach Menge und Art des erzeugten 
Pranntweins und nach der Art der Feststellung seiner Menge. 
  
Anleitung zum Gebrauche. 
1. Brennereien, die aus verschiedenen Stoffen Branntwein erzeugt haben, sind in der Spalte für den Stoff 
nachzuweisen, aus welchem die größere Alkoholmenge erzeugt worden ist. *r*½ 
2. Als Abfindungsbrennereien sind nur die Brennereien nachzuweisen, welche während des ganzen 
Betriebsjahrs der Abfindung unterworfen waren. Brennereien, die zeitweise auf einen bestimmten Abgabenbetrag, zeit- 
weise auf die Mindestmenge des zur Abfertigung vorzuführenden Alkohols (z. B. für die Dauer der Verarbeitung von 
Rückständen von der Bierbereitung) abgefunden waren, sind in der Spalte für die Abfindungsform nachzuweisen, welche 
auf den größeren Teil der Alkoholerzeugung angewendet worden ist. 
3. Als Hefenbrennereien sind alle in Verbindung mit Hefengewinnung betriebenen Brennereien aufzuführen, 
auch die, in welchen nur während eines Teiles des Betriebsjahrs Hefe gewonnen worden ist. Ebenso sind als Brennereien, 
die Hefc nach dem Würzeverfahren (Lüftungsverfahren) hergestellt haben, alle Brennereien zu behandeln, die — wenn 
auch nur zeitweise — Hefe nach diesem Verfahren gewonnen haben. "· 
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