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Es sind steuerfrei abgelassen worden:
Hektoliter Alkohol
im
ganzen
Von den nebenstehend unter II aufgeführten
Alkoholmengen sind abgelassen worden:
Hekto-
liter
Alkohol
Übertrag
III. ohne Vergällung, und zwar:
a) an Kranken-, Entbindungs= und
ähnliche Anstalten .
b) an öffentliche wiss ens chaftliche Lehr-
anstalten
c) an militärtechnische Anstalten
d) an Anstalten für die Herstellung
von Pulver und Knallqueckilber
(ausschl. der unter c fallenden)
Summe III.
Überhaupt
30.
32.
33.
34.
36.
Übertrag
zur Reinigung von Bijonterien, Brillengestellen
und galvanisch verzierten feinen Metallwaren
. zur Herstellung von Lacken aller Art (ausschl.
der unter Nr. 3, 13 und 23 genannten) und
von Polituren
zur Herstellung wisenschafklicer Praparate zu
Lehrzwecken
zur Herstellung von festen Seifen
Wollfetten
Wollspickölen
4 = —
36.
37.
zum Verkaufe nach Verzällung mit:
a) 5! Holzgeist
b) 0, Terpentinöl
Überhaupt
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