Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Achtunddreißigster Jahrgang. 1910. (38)

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Es sind steuerfrei abgelassen worden: 
  
  
  
Hektoliter Alkohol 
im 
ganzen 
Von den nebenstehend unter II aufgeführten 
Alkoholmengen sind abgelassen worden: 
  
Hekto- 
liter 
Alkohol 
  
  
Übertrag 
III. ohne Vergällung, und zwar: 
a) an Kranken-, Entbindungs= und 
ähnliche Anstalten . 
b) an öffentliche wiss ens chaftliche Lehr- 
anstalten 
c) an militärtechnische Anstalten 
d) an Anstalten für die Herstellung 
von Pulver und Knallqueckilber 
(ausschl. der unter c fallenden) 
Summe III. 
Überhaupt 
  
  
  
  
30. 
32. 
33. 
34. 
36. 
Übertrag 
zur Reinigung von Bijonterien, Brillengestellen 
und galvanisch verzierten feinen Metallwaren 
. zur Herstellung von Lacken aller Art (ausschl. 
der unter Nr. 3, 13 und 23 genannten) und 
von Polituren 
zur Herstellung wisenschafklicer Praparate zu 
Lehrzwecken 
zur Herstellung von festen Seifen 
Wollfetten 
Wollspickölen 
4 = — 
36. 
37. 
zum Verkaufe nach Verzällung mit: 
a) 5! Holzgeist 
b) 0, Terpentinöl 
Überhaupt 
  
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