Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Achtunddreißigster Jahrgang. 1910. (38)

— 597 — 
Anbang 
Ur. 49 bes WR für das Deutsche Reich. 
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Militär wesen. 
Gesamtverzeichnis 
derjenigen Lehranstalten, welche gemäß § 90 der Wehrordnung zur Ausstellung 
von Zeugnissen über die Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst 
berechtigt sind. 
Bemerkungen. 
1. Die mit “ bezeichneten Anstalten gymnasialen oder realgymnasialen Charakters sind befugt, 
Befähigungszeugnisse auch ihren von dem Unterricht im Griechischen beziehungsweise Englischen 
befreiten Schülern auszustellen, wenn diese an dem für jenen Unterricht eingeführten Ersatz- 
unterrichte regelmäßig teilgenommen und nach mindestens einjährigem Besuche der Sekunda ein 
Zeugnis über genügende Aneignung des entsprechenden Lehrpensums erhalten haben. 
2. Die mit einem x bezeichneten Lehranstalten haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein. 
Ubersicht. 
Offentliche Lehraustalten. Seie Realprogymnasien (C. b) 
Gymnasien (A. 
Realgymnasien (A. 0bb. 
Oberrealschulen (A. c) 
Progymnasien (B. Se 
Realprogymnasien (B. h9) 
Realschulen (B8cc)ece 
Progymnasien (C. 8) 
598 Realschulen (C. e) 
.«. 604 Offentliche Lehrerseminare (C. d) 
606 Andere öffentliche Lehranstalten (C. e)g 
... 608 Privat-Lehranstalten: 
609 a) Lehrerseminare. 
b) Andere Privat-Lehranstalleon 
... 609 
... 610 Lehranstalten im Ausland 
  
Seile 
611 
612 
617 
619 
620 
620 
623
	        
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