Full text : Archiv für öffentliches Recht.Dreizehnter Band. (13)

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Mittelstaaten  gegen  eine  weitere  Ausdehnung  der  Machtsphäre
des  Reiches.  Das  Problem  der  Kontrolle  der  Verwaltungsakte
durch  die  Gerichte  ist  ein  das  ganze  19.  Jahrhundert  hindurch
auch  in  Deutschland  viel  erörtertes  (I  S.  282ff.);  eine  grundsätzliche
  Anerkennung  dieser  Kontrolle  durch  die  ordentlichen  Gerichte
  besteht  nicht  und  wäre  unannehmbar,  weil  die  Kraft  und
Einergie  der  Verwaltung,  dieses  mit  dem  Heere  besten  Teiles  des
preussischen  Staatsorganismus,  lähmend;  wohl  aber  besteht  in
einer  Reihe  von  einzelnen  Materien  diese  Kontrolle  kraft  spezialgesetzlicher
  Vorschrift  und  ausserdem  ist,  wie  dies  Verf.  auch  in
einer  sehr  interessanten  Erörterung  klar  erkennt  und  anerkennt,
die  ganze  Streitfrage  für  Preussen  und  die  Mittelstaaten  jetzt
durch  Einrichtung  der  weit  ausgedehnten  Kontrolle  der  Verwaltung
  und  insbesondere  der  gesamten  Polizei  durch  die  Verwaltungsgerichte
  ihres  akuten  Charakters  gänzlich  entkleidet.  Verf.
steht  nicht  an,  das  grosse  Zugeständnis  zu  machen,  dass  auf  dem
Wege  der  Verwaltungsgerichtsbarkeit  in  Deutschland  wahrscheinlich
  „alongside  of  the  ordinary  civil  law  there  will  grow  up  in
Germany  an  equally  logical  and  equally  inflexible  administrative
law,  which  will  control  the  officials  as  effectually  as  the  common
law  does  in  Anglo-Saxon  countries“  (I  S.  296).  Die  Kleinstaaten
dagegen  haben  keine  Verwaltungsgerichtsbarkeit  und  die  Erfahrung
  zeigt  auch  hier  wie  in  so  vielen  anderen  Punkten,  dass  die
Regierung  dieser  kleinen  Staatsgebilde  den  Aufgaben  der  Zeit
nicht  mehr  völlig  zu  genügen  vermag  (I  S.  357).  Die  Uebertragung
der  gesamten  Regierung  und  Verwaltung  von  Waldeck  an  Preussen
ist  von  diesem  Gesichtspunkt  aus  dem  Verf.  ein  besonders  bemerkenswerter
  Vorgang  der  neueren  Entwickelung,  auf  den  er
wiederholt  zurückkommt  (I  8.  248,  260,  353).  Den  Reichstag,  anfänglich
  das  Lieblingskind  der  Nation,  findet  Verf.  in  letzter  Zeit
„unmanageable“  geworden  (II  S.  45),  worin  wir  ihm  nur  beistimmen
können;  die  Entwickelungsgeschichte  der  Parteien,  die  der  Verf.
klaren  Auges  verfolgt  und  mit  sehr  gesunder,  beherzigenswerter
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