Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Achtunddreißigster Jahrgang. 1910. (38)

  
  
efd. ·.. . »«« Verwendungszweck 
air. Vergällungsmittel Erforderliche Mengel) der vergänten Essigsäure 
1 J 2 3 **5 4 ——— 
  
9. JEin Gemisch von rohem 
Holzessig 25 kg 
ergältnshabge 6 / kg 
+ Wasser soviel, daß der Ge- 
halt der zu vergällen- 
den Essigsäure auf 
weniger als 60 Ge- 
wichtsteile v. H. her- 
abgedrückt wird Zur Herstellung von Rattengift. 
  
10.Duassiaextrakt . 1008 Zum Kleben von Gelatinekartonnagen. 
11. JTerpentinöäl. . Liter auf 100 Liter Zum Glänzen von Zelluloidwaren. 
12.Schwarze Anilinfarbe.g 100 Liter Zur Behandlung von gespaltenem Stuhl- 
rohr und von in Stangen geschnittenem 
Fischbein. 
  
  
  
4. Polizeiwesen. 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
  
  
* Name und Stand Alter und Heimat Behörde, welche die Datum 
3 J ’¾V Ausweisung Ausm inge— 
k der Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1 2 I 3 5 6 
  
  
  
  
  
a) Auf Grund des § 39 des Strafgesetzbuchs. 
1 Franz Karaschitz, geboren am 2. Februar 1883 zu Wien, schwerer Diebstahl Königlich Preußischer 11. Dezember 
Bäcker, österreichischer Staatsangehöriger, (2 Jahre Zuchthaus, Regierungspräsident zu 1909. 
laut Erkenntnis vom Potsdam, 
23. Januar 1908), 6 
2 Kasimir Wesso= geboren am 4. März 1878 zu Wars schau, schwerer Diebstahl Königlich Preußischer 14. Februnar 
lowski (alies Iwan russischer Staatsangehöriger, (2 Jahre Zuchthaus, Regierungspräsident zul 1910. 
Kapusta), Arbeiter, lanl Erkenptnis vom| Allenstein, 
28. Januar 1908), 
b) Auf Grund des § 362 des Strafgesetzbuchs. 
3 Richard Aigner, geboren am 20. Februar 1882 zu Wien, Widerstand gegen dies Königlich Bayerisches 7. Februar 
Drechsler, 6 österreichischer Staatsangehöriger, 2 taatsgewalt und Bezirksamt Passau, 1910. 
etteln, 
4 Franz Duschek, geboren im Jahre 1834 zu Stockerau, Landstreichen, Königlich Preußischer 11. Februar 
eber, Bezirk Korneuburg, Niederösterreich, Regierungspräsident zu 1910. 
ortsangehörig ebendaselbst, öster- Breslau, 
reichischer Staatsangehöriger, l 
  
  
Faus nichts anderes bemerkt ist, bezieht sich die angegebene Menge auf je 100 kg wasserfreie Essigsäure. 
*) Dieser muß den Vorschriften in Anlage 2, unter B1, der Branntweinsteuer- Lefreiungsordnung entsprechen.
	        
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