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Freie und Hansestadt Lübeck.
Dem Hauptzollamt Lübeck ist die Befugnis zur Ausfertigung von Zuckerbegleitscheinen J und II
und dem Zollamt I Lübeck-Bahnhof im Bezirke dieses Hauptamts die Befugnis zur Abfertigung von
Getreide zur Ausfuhr gegen Einfuhrschein erteilt.
Freie und Hansestadt Hamburg.
In der Organisation der Eisenbahnzollstellen treten zum 1. Januar 1911 foigende Verände-
rungen ein:
8 Die Zollabfertigungsstelle Berliner Bahnhof wird aufgehoben. vhre seitherige Dienststelle
Billstrang wird unter der Bezeichnung „Zollabfertigungsstelle Billstrang“ in eine selbständige Zollstelle
umgewandelt und dem Hauptzollamt Entenwärder unterstellt.
Ferner werden die vier Dienststellen der bisherigen Zollabfertigungsstelle Venloer Bahnhof in
vier selbständige, dem Hauptzollamt Ericus unterstellte Zollstellen mit folgenden Bezeichnungen umgewandelt:
Bollabfertigungsstelle Hannoverscher Bahnhof Empfang,
- Versand,
- - — Eilgut,
— Versmannkai.
Den neuen Amtsstellen sind nachstehende Befugnisse beigelegt worden:
Zollabserinastel Billstrang.
1. Ausfertigung und Erledigung von Zoll-, Branntwein-, Salz= und Zucker-Begleit-
scheinen I und II und von Tabak- PVersendungsscheinen I1 und II, Erledigung von
Leuchtmittel-, Schaumwein= und Zündwaren-Begleitscheinen.
2. Sämtliche Befugnisse im Eisenbahnverkehr ohne Einschränkung.
3. Abfertigung von Getreide zur Ausfuhr gegen Einfuhrschein; Einlaß von Fleisch,
das über die Zollgrenze gegen das hamburgische Freihafengebiet eingeführt wird.
4. Bescheinigung des Ausganges für sämtliche Waren, für die bei der Ausfuhr Ab-
gabenvergütung gewährt wird.
5. Erteilung von Erlaubniskarten für Kraftfahrzeuge nach Nr. 8b des Tarifs zum
Reichsstempelgesetze.
6. Sämtliche Befugnisse im Ubergangsabgabenverkehr ohne Einschränkung.
Zollabfertigungsstelle Hannoverscher Bahnhof Empfang.
1. Ausfertigung und Erledigung von Zoll-, Branntwein-, Salz= und Zurckerbegleit-
scheinen I und II, von Tabakversendungsscheinen I und II und von Zigarettenbegleit-
scheinen; Erledigung von Leuchtmittel-, Schaumwein= und Zündwaren-Begleitscheinen.
2. Sämtliche Befugnisse im Eisenbahnverkehr ohne Einschränkung.
3. Abfertigung von Getreide zur Ausfuhr gegen Einfuhrschein; Einlaß von Fleisch,
das über die Zollgrenze gegen das hamburgische Freihafengebiet eingeführt wird;
Einlaß und Untersuchung von Wein, Traubenmost und Traubenmaische nach
8§8 1, 2 der Weinzollordnung.
4. Abfertigung und Bescheinigung des Ausganges von Bier, Branntwein und Brannt-
weinfabrikaten, nicht unter stehender Kontrolle eingesalzenen Gegenständen, Tabak
und zuckerhaltigen Waren, sowie Bescheinigung des Ausganges von Kakaowaren,
wenn bei der Ausfuhr der genannten Waren Abgabenvergütung beansprucht wird.
5. Erteilung von Erlaubniskarten für Kraftfahrzeuge nach Nr. S8b des Tarifs zum
Reichsstempelgesetze.
6. Sämtliche Befugnise im Ubergangsabgabenverkehr ohne Einschränkung.
Bollabfertigungsstele Hannoverscher Bahnhof Versand
Zollabfertigungsstelle Hannoverscher Bahnhof Eilgut.
Außer den Befugnissen der Zollabfertigungsstelle „Hannoverscher Bahnhof
Empfang“ noch die Befugnis zur Ausfertigung von Musterpässen über Gegen-
stände des freien Verkehrs.