Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Achtunddreißigster Jahrgang. 1910. (38)

— 693 — 
Zentralblatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
Reichsamt des Innern. 
  
Zu beziehen durch alle Volstanstalten und GZuchhandlungen. 
  
           
  
  
  
  
  
  
XXXVIII. J Berlin, Freitag, den 30. Dezember 1910. Nr. 59. 
Inhalt: 1. Konsulatwesen: Ernennung; — Ermächti- der Ausführungsbestimmungen zum Reichsstempelgesetze 
gungen; — Exequaturerteilung Seite 693 zur Abstempelung ermächtigten Amtsstellen 
2. Militärwesen: Gesamtverzeichnis der zur Anstellung A. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
von Militäranwärtern usw. verpflichteten Privat- " Folszebresen ............. 718 
eisenbahnn.2— 693 Beilage. Verficherungswesen: Ortsübliche Tagelöhne 
3. Zoll= und Steuerwesen: Verzeichnis der nach Maßgabe gewöhnlicher Tagearbeiter J15 
  
1. Kon sulatwesen. 
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Dragoman Dr. Bergfeld zum Konsul 
in Trapezunt zu ernennen geruht. 
  
  
Dem Kaiserlichen Konsul Maenß in Casablanca ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 
in Verbindung mit § 6(5 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für seinen Amtsbezirk die Ermächtigung 
erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen einschließlich 
der unter deutschem Schutze befindlichen Schweizer vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbe- 
fälle von solchen zu beurkunden. 
  
Dem Kaiserlichen Konsul Zahn in Calamata ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 
für seinen Amtsbezirk die Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichs- 
angehörigen vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
Dem Vize= und Deputy-Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika Charles H. Borngraeber 
in Erfurt ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden. 
  
22. Militär wesen. 
  
Nachstehend wird 
ein neues Gesamtverzeichnis der Privateisenbahnen und der durch Private betriebenen 
Eisenbahnen, denen die Verpflichtung auferlegt ist, bei der Besetzung von Beamtenstellen 
Militäranwärter und Inhaber des Anstellungsscheins vorzugsweise zu berücksichtigen, 
mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntnis gehracht, daß das Verzeichnis an die Stelle des durch 
Bekanntmachung vom 16. April 1909 (Zentralblatt S. 172) veröffentlichten Verzeichnisses tritt. 
Berlin, den 20. Dezember 1910. Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Lewald. 
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