Tabelle VIII.
Haushaltungen.
Termin: 1. Februar 1912. Die Tabelle ist in folgender territorialer Einteilung aufzustellen:
Preußen: Provinzen; Bayern: Regierungsbezirke; die anderen Staaten im ganzen; außerdem Städte
von 100 000 und mehr Einwohnern einzeln.
Sie soll enthalten (vgl. das Schema in der Anlage):
1/3. Zahl der Einzelnlebenden 1), männlich, weiblich, zusammen;
4/7. Zahl der gewöhnlichen Haushaltungen?), deren Personenzahl, männlich, weiblich,
zusammen;
8/11. Zahl der anderen Haushaltungen (Anstalten) ), deren Personenzahl, männlich, weib-
lich, zusammen;
12/15. Zahl der Haushaltungen überhaupt (Einzelnlebende, gewöhnliche Haushaltungen,
Anstalten), deren Personenzahl, männlich, weiblich, zusammen.
Unter den gewöhnlichen Haushaltungen sind solche:
mit 2 Personen, mit 3 Personen,
a) Zahl der Haushaltungen, 1 a) bis b) 5 wie oben
darunter solche mit s mit 4 Personen,
uur Familienangehörigen. a) bis b) 5 wie oben
PDienstboten für häusliche Dienste, ·
3. Girnstbot Alkrichusüche esn mit i lereon i wie oben
lichem Gesinde des Haushaltungs-
vorstandes, mit 6 Personen,
4. Zimmerabmietern, Chambregarnisten a) bis b) 5 wie oben
und Schlafgängern. mit 7 Personen,
b) Zahl der Personen, männlich, weiblich, a) bis b) 5 wie oben
zusammen, mit 8 Personen, ·
darunter: a) bis b) 5 wie oben
1. Haushaltungsvorstände, männlich, mit 9 Personen,
weiblich, 6 à) bis b) 5 wie oben
2. Ehefrau L «
3. Söhne des Haus mit oshbersonenB1 oben
4. Töchter haltungs
5. andere Verwandte5), vorstandes, mit 11 und mehr Personen,
männlich, weiblich, a) bis b) 5 wie oben.
1) Mit eigener Haushaltung, nicht mit der Haushaltung einer Familie oder in einer Anstalt lebend.
2) Eine Wohn= und Wirtschaftsgemeinschaft bildend.
3) Die Gesamtheit solcher Personen, die freiwillig (z. B. Gasthofsfremde, Pensionäre, Klosterinsassen) oder ge-
zwungen (kasernierte Soldaten, Kranke, Gefangene) unter besonderer Oberleitung in Wohnung und Kost sind; die Familien,
die zwar in der Anstalt wohnen, aber eine getrennte Wirtschaft führen (z. B. der Gasthofsbesitzer mit seinen Angehörigen
und seinen persönlichen Dienstboten, der Gefangenenaufseher), zählen zu den gewöhnlichen Haushaltungen.
4) Ehefrau, Söhne, Töchter, andere Verwandte: Eltern, Großeltern, Schwiegereltern, Geschwister, Schwager,
Schwägerin, Enkel, Schwiegerkinder, Stiefkinder des Haushaltungsvorstandes und letzterer selbst.
5) Eltern, Großeltern, Schwiegereltern, Geschwister, Schwager, Schwägerin, Enkel, Schwiegerkinder, Stiefkinder
des Haushaltungsvorstandes. ·
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