d
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Berechnung der Zuwachssteuer.
Erwerbspreis (oder Meistgebot usw.) ................. .-j6..j)
WertdesGrundstucksam..·................··.........·......,.... -
3. Davon geht ab Preis — Wert — der Fict fenerflihthe Ghegeniiime
und Lasten gemäß §§ 10, 13 . --
bleibt Erwerbspreis .......... ,.-jØ.......» 2
4. Hinzuzurechnen sind
a) Erwerbskosten § 14 Ziffer 1 ................ ..........--jz:».»... Mc
b) ausgefallene Hypotheken 8 14 Ziffer 2 "D —
c) Aufwendungen für Bauten und Verbesserungen 8 14
Ziffer 3 (abgesehen von denen zu e) .....................·. -
Dabei abgezogen für Wertminde—
rung ......·.............. EV-
Hinzugerechnet 15 % von - -
und50J0v0n.................·..... - -
d) Aufwendungen für Straßenbauten usw.
einschl. Zinsen nach 8 14 Ziffer 4 — 8 16 — . .. —
e) Verbesserungen von Moor- und Odland, S 1505 - - "
f) Zurechnungen gemäß 4 16
2½% von n &für Jahre
2% von.. 7 3 (unbebaute Grundstücke) für
W Jahre — ermäßigt auf die Hälfte —. --
11X20X0von....................· MA 2 bebaute Görundstücke)
für. Jahre . -..·....... -..·................... -..-
5............ Summe des — ...... »Es-IX
6.Veraußerungspre1s...... . J6.»..». BE
7. Davon gehen ab
a) grbe der nicht steuerpflichtigen Gegenstände und Lasten
(58 10, 13). – AM Näñ
5) i ero Veräußerungskosten,
§ 22 Ziffer 1 ODA —
c) Minderung nach 8 22 Ziffer 2 ")l "Dl
und zwar 3% von . A.
für. Jahre, abzüglich 1½
nachgewiesenen Einnahmen von
...................... — 3 .-
8. . Bleibt Veräußerungspreis .. .....·................ JØ»........ M
9. Hinzuzurechnen find
a) Entschädigungen gemäß § 23 - -
b)dieVomErwerberubernommene Zuwachssteuer gemäß
untenstehender Berechnung“), 8 24.. í , :,
10. .. Summe des Veräußerungspreises I
11. Hierach beträgt die Wertsteigerung —— –
*) Berechnung.
1. Veräußerungspreis (Ziffer 8.999 — 5
2. Erwerbspreis (Ziffer5) ................-.......... -
Wertsteigerung...»-x4)s
oder.............. OlodesErwerbspretses
Die Steuer beträgt nach § 28 9 . 1 l’ drdrernrnrnrnr -
Sie ermaͤbigt sich nach 8 28 Abs. 2
für volle —. Jahre um 1½ — E2E2E . F.
für volle Jahre um weitere ½% —.... --..................·.. -.......—--
Steuerbetrag gemäß 1 24 ve 4