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Zentralblatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichsamt des Innern.
Zu beziehen durch alle Vostanstalten und Zuchbandlungen.
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XXXIX. Jahrgang. 1 Berlin, Mittwoch, den 19. April 1911. Nr. 20.
Inhalt: Zoll= und Steuerwesen: Ergänzung der 85 10 Anderungen der Brennereiordnung, der Weinzoll-
und 33 der Ausführungsbestimmungen zum Reichs- ordnung und des Warenverzeichnisses zum Zoll-
Erbschaftssteuergesese Seite 165 tartt. 165
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Zoll= und Steuerwesen.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 8. April d. J. beschlossen, den g8 10 und 33 der Aus-
führungsbestimmungen zum Reichs-Erbschaftssteuergesetze (Zentralblatt für das Deutsche Reich 1906
S. 829) je folgenden weiteren Absatz einzufügen:
„Die oberste Landesfinanzbehörde kann eine von den vorstehenden Vorschriften ab-
weichende Führung der Erbschaftssteuerlisten anordnen. Von der Anordnung ist dem
Reichskanzler Mitteilung zu machen.
Berlin, den 15. April 1911.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Kühn.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 5. April 1911 die aus der Anlage ersichtlichen Anderungen
der Brennereiordnung, der Weinzollordnung und des Warenverzeichnisses zum Zolltarif mit der Maß-
gabe genehmigt, daß die Anderungen vorbehaltlich der für den Übergang vorgesehenen Erleichterungen
am 1. Mai 1911 in Kraft treten.
Berlin, den 15. April 1911.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Kühn.
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