Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Neununddreißigster Jahrgang. 1911. (39)

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Zentralblatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
Reichsamt des Innern. 
  
Zu beziehen durch alle Vostanstalten und Zuchbandlungen. 
  
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XXXIX. Jahrgang. 1 Berlin, Mittwoch, den 19. April 1911. Nr. 20. 
Inhalt: Zoll= und Steuerwesen: Ergänzung der 85 10 Anderungen der Brennereiordnung, der Weinzoll- 
und 33 der Ausführungsbestimmungen zum Reichs- ordnung und des Warenverzeichnisses zum Zoll- 
Erbschaftssteuergesese Seite 165 tartt. 165 
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Zoll= und Steuerwesen. 
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 8. April d. J. beschlossen, den g8 10 und 33 der Aus- 
führungsbestimmungen zum Reichs-Erbschaftssteuergesetze (Zentralblatt für das Deutsche Reich 1906 
S. 829) je folgenden weiteren Absatz einzufügen: 
„Die oberste Landesfinanzbehörde kann eine von den vorstehenden Vorschriften ab- 
weichende Führung der Erbschaftssteuerlisten anordnen. Von der Anordnung ist dem 
Reichskanzler Mitteilung zu machen. 
Berlin, den 15. April 1911. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Kühn. 
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 5. April 1911 die aus der Anlage ersichtlichen Anderungen 
der Brennereiordnung, der Weinzollordnung und des Warenverzeichnisses zum Zolltarif mit der Maß- 
gabe genehmigt, daß die Anderungen vorbehaltlich der für den Übergang vorgesehenen Erleichterungen 
am 1. Mai 1911 in Kraft treten. 
Berlin, den 15. April 1911. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Kühn. 
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