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5. Wie hoch war der gemeine Wert des Grundstücks
uUu.
. it des Erwerbes, falls hierfür ein
zu Jeicht vereinbart oder nicht mehr zu er-
mitteln ist,
h) am 1. Jannar 1885, falls der Erwerbsvor-
gang vor diesem Zeitpunkt liegt?
Die Grundlagen der Wertangabe (Kauf-
preise anderer Grundstücke, die sich zur Ver-
gleichung eignen, Ertragswerte, amtliche
Wertermittelungen) sind möglichst beizufügen.
3. 4 Kommis nicht in Frage, da der Kreberb nicht
vor dem 1. Jamttdr 1885 gelegpen und ein
d) Eriverbspreis vereinbart und nachueisbar ist.
B. Veräußerungspreis.
Wie hoch ist der gegenwärtige Veräußerungs-
preis?
Etwa in dem Preise enthaltene oder außer-
dem verabredete Nebenleistungen sind nach
Art und Wert anzugeben.
Unfaßt der zu 1 angegebene Veräußerungspreis
auch Erzeugnisse, Maschinen (§ 10), Mobiliar,
Inventar usw. (§ 13) und wieviel ist auf jede
Art dieser Gegenstände gerechnet?
Haben Sie die Kosten der Veräußerung und
Übertragung übernommen und bezahlt (§ 22
Ziffer 1) und in welchem Betrage?
Die Höhe der einzelnen Posten ist tunlichst
durch Belege nachzuweisen.
Haben Sie oder Ihre Eltern (Voreltern, Erb-
lasser) für eine (nach dem 1. Jannar 1911 ent-
standene) Wertminderung Ihres Grundstücks eine
Entschädigung erhalten (§ 23)2
Welcher Betrag dieser Entschädigung ist
nicht zur Beseiti
worden? seitigung des Schadens verwendet
Wer hat die
über he z die Zahlung der Wertzuwachssteuer
2. Ja, Zusammen
1. 160 000 A (76 000 ¾ bar. 75 000 A Hipo-
lhekeniibernahme).
168 000 M.,
#d z#cdr#
fiür den Viehbestaond (2 Pferde,
7% Küe, 2 k der, 5 Srihocene)
fir landivirtschaftliche COerdite
einschließlich einer Huchksel-
schmesdemaschene ...
färFUMsUMaUdeonryäte
fiir den Waldbestand.
fiir amdere Ereugnisse (Oost-
bäume).. ....
7500
77
2 000
100% „
5000 „
2 500 „
3. 10 Nabe dem 49enten Nord in Ostheim eine
PVermittelunqsgebiihr vonn ½ vom Hundert des Per-
äußerumgspreises eugesuqt und laitt beiliegender
Quittung auch geæahlt (760 A); diese Gebuũihr
isk ortsüblich. Die sonstigon Kosten Natte der
Käufor æu tragen.
Im Janttar 1I911 mufsßte ich im Zaibamgsenteiqnungs-
veryalren zum SBau der Kreisstraße von Ochönate
nuch Postdorf 56 c 10 cqm Ackerlamd am den Kreis
abtreten. 70 erhzelt eine Entschädiqung von
5000 4 und ewar 000 AM fuir die entoiqnete
Flũche, 2000 AM als Ersate für die Wertminderumꝗ
des æeuriickgebliebenen Teiles, insbesondere füir die
durch den Straßenbau nötig gerwordene Verlequng
eines Feldivegs. Die Verlegumqg des Feldioegs ist
Zzteischen mit einem Kostenate/tanck von 600 M
ausgefürt worden. Nicht eæur Boseitiqumgꝗ des
Schadens verwendet sind also 1600 M.
5. Ich.