22.
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24.
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30.
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33.
— 426 —
In dem Stichwort „Löffel“ ist in Abs. 1 der Ziffer 3b der Vertragssatz „#r 30“ zu streichen und
dafür zu setzen:
„mit japanischem Lack (urushi) fein bemalt, vergoldet, bersilbert oder bronziertk —
anckere hierher gehörige feine Lòsfel.
In demselben Stichwort ist am Schlusse der Ziffer 3b *
„mit japanischem Lack (urushi) lackiert.. .. 1 — 1 r. 20“.
In dem Stichwort „Luxusgegenstände“ ist der Zifer 4 anzufügen:
„mit japanischem Lack uuoli) lackiert oder damit fein bemalt, vergolaet, versilbert
oder bronzierk — v AW.
In dem Stichwort „Masken“ ist am n Schlusse der Zifer. 4 einzuschalten:
„Mäat Japanischem Lock (uuse) lackiert oder damit fein bemalt, vergoldet, versilbert .
oder bronaiert... . — 20“.
In dem Stichwort „Matten“ ist dem zweiten Absas der Ziffer 1 vor dem Hinweise folgende
Vertragsbestimmung anzufügen:
„Binsenmatten, andere als grobe, im Stück oder abgepaßt. . . 1 — 19 12“.
Das Stichwort „Messingwaren“ ist am Schlusse der Ziffer 2b durch folgende Vertragsbestimmung
zu ergänzen:
„Merher geörige Waren ates gegossenem Mess, mit japanischem Lack (/u J
lackiert
Das Stichwort „Möbel * “ ist, wie folgt, zu ändern und zu ergänzen:
a) In Ziffer 2a 4 ist hinter der Vertragsbestimmung zu Abs. 1 nachstehende weitere Ver-
tragsbestimmung aufzunehmen:
„andere Möbel und Möbelteile aus Holæ, mit japanischem Lack (uvushi) lackiert — 1220“.
b) In derselben Ziffer ist am Schlusse vor der Anmerkung der Vertragssatz vv 30“ zu
streichen und dafür zu setzen:
„mit japanischem Lack (urushi) lackiert oder damit fein bemalt, ver goldet,
versilbert oder bronziert .. ....... ..
v 20
v 30.
— v 26“.
v 20
v 30.
andere
In dem Stichwort „Nadeln ist der giffer 2d folgende Anmerkung anzufügen:
„Anmerlung zu 24. Nadeln as Holz, die mit Fapanischem Lack (urutsi) lachiert oder damit fein bemal“,
vergoldet, versilbert ocker bronsier! sindd, unterliegen vertragsmũßig einem Sollsatze von 20 AM fuir 1 de.“
In dem Stichwort „Papier= und Pappwaren“ ist die Ziffer 8à 1 am Schlusse durch folgende
Vertragsbestimmung zu ergänzen:
„Merder gehérige Waren, mit Japanischem Lach r*ie lackiert oder damit fein
bemalt, vergoldet, versilbert oder bronziert. .. . ....... — OW«
In dem Stichwort „Perlen“ ist hinter der Ziffer 3e 2 folgende Anmerkung einzuschalten:
„ ä4 Mer# zu 3e 1 und 2. Perien aus Holsz, die mit Japanischem Lack (uruski) fein bemalkt, ver- goldet,
versilbert, bronæiert oder lackiert sind, unterliegen verfragsmiabio einem Zollsatæe von 20 für 1 de.“
Das Stichwort „Rahmen“ ist, wie folgt, zu ändern und zu ergänzen:
a) Am Schlusse der Ziffer 16 1 ist als Vertragsbestimmung einzuschalten:
„mit Japamischem Lack (urush#) lackierk I —-I-».20«
b) In Ziffer 1c 3 ist am Schlusse der Vertragssatz „v 30 zu streichen und durch folgende
Bestimmung zu ersetzen:
„alle mit Jjapanischem Lack (urtshi) kackierten ocder damit Fein bemalten, ver-
#tdelen, versilberten oder bronsierken (mier Ausnahme der vorstelend in
Zi##r1 genannten Rahmen aus Goldleisten) ......... — v 20
andere ierher gehörige kahmeen ... . — 530“.
fFl dem Stichwort „Seile“ ist in dem Hinweis in gifer 7a am Schlusse vor dem Punkte ein-
zufügen:
„sowie die Anmerkung zu Strohgeflechte“.