Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Neununddreißigster Jahrgang. 1911. (39)

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In dem Stichwort „Löffel“ ist in Abs. 1 der Ziffer 3b der Vertragssatz „#r 30“ zu streichen und 
dafür zu setzen: 
„mit japanischem Lack (urushi) fein bemalt, vergoldet, bersilbert oder bronziertk — 
anckere hierher gehörige feine Lòsfel. 
In demselben Stichwort ist am Schlusse der Ziffer 3b * 
„mit japanischem Lack (urushi) lackiert.. .. 1 — 1 r. 20“. 
In dem Stichwort „Luxusgegenstände“ ist der Zifer 4 anzufügen: 
„mit japanischem Lack uuoli) lackiert oder damit fein bemalt, vergolaet, versilbert 
oder bronzierk — v AW. 
In dem Stichwort „Masken“ ist am n Schlusse der Zifer. 4 einzuschalten: 
„Mäat Japanischem Lock (uuse) lackiert oder damit fein bemalt, vergoldet, versilbert . 
oder bronaiert... . — 20“. 
In dem Stichwort „Matten“ ist dem zweiten Absas der Ziffer 1 vor dem Hinweise folgende 
Vertragsbestimmung anzufügen: 
„Binsenmatten, andere als grobe, im Stück oder abgepaßt. . . 1 — 19 12“. 
Das Stichwort „Messingwaren“ ist am Schlusse der Ziffer 2b durch folgende Vertragsbestimmung 
zu ergänzen: 
„Merher geörige Waren ates gegossenem Mess, mit japanischem Lack (/u J 
lackiert 
Das Stichwort „Möbel * “ ist, wie folgt, zu ändern und zu ergänzen: 
a) In Ziffer 2a 4 ist hinter der Vertragsbestimmung zu Abs. 1 nachstehende weitere Ver- 
tragsbestimmung aufzunehmen: 
„andere Möbel und Möbelteile aus Holæ, mit japanischem Lack (uvushi) lackiert — 1220“. 
b) In derselben Ziffer ist am Schlusse vor der Anmerkung der Vertragssatz vv 30“ zu 
streichen und dafür zu setzen: 
„mit japanischem Lack (urushi) lackiert oder damit fein bemalt, ver goldet, 
versilbert oder bronziert .. ....... .. 
v 20 
v 30. 
  
— v 26“. 
v 20 
v 30. 
  
  
andere 
In dem Stichwort „Nadeln ist der giffer 2d folgende Anmerkung anzufügen: 
„Anmerlung zu 24. Nadeln as Holz, die mit Fapanischem Lack (urutsi) lachiert oder damit fein bemal“, 
vergoldet, versilbert ocker bronsier! sindd, unterliegen vertragsmũßig einem Sollsatze von 20 AM fuir 1 de.“ 
In dem Stichwort „Papier= und Pappwaren“ ist die Ziffer 8à 1 am Schlusse durch folgende 
Vertragsbestimmung zu ergänzen: 
„Merder gehérige Waren, mit Japanischem Lach r*ie lackiert oder damit fein 
bemalt, vergoldet, versilbert oder bronziert. .. . ....... — OW« 
In dem Stichwort „Perlen“ ist hinter der Ziffer 3e 2 folgende Anmerkung einzuschalten: 
„ ä4 Mer# zu 3e 1 und 2. Perien aus Holsz, die mit Japanischem Lack (uruski) fein bemalkt, ver- goldet, 
versilbert, bronæiert oder lackiert sind, unterliegen verfragsmiabio einem Zollsatæe von 20 für 1 de.“ 
Das Stichwort „Rahmen“ ist, wie folgt, zu ändern und zu ergänzen: 
a) Am Schlusse der Ziffer 16 1 ist als Vertragsbestimmung einzuschalten: 
„mit Japamischem Lack (urush#) lackierk I —-I-».20« 
b) In Ziffer 1c 3 ist am Schlusse der Vertragssatz „v 30 zu streichen und durch folgende 
Bestimmung zu ersetzen: 
„alle mit Jjapanischem Lack (urtshi) kackierten ocder damit Fein bemalten, ver- 
#tdelen, versilberten oder bronsierken (mier Ausnahme der vorstelend in 
Zi##r1 genannten Rahmen aus Goldleisten) ......... — v 20 
andere ierher gehörige kahmeen ... . — 530“. 
fFl dem Stichwort „Seile“ ist in dem Hinweis in gifer 7a am Schlusse vor dem Punkte ein- 
zufügen: 
„sowie die Anmerkung zu Strohgeflechte“. 
 
	        
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