Allgemeine Bezeichnung der Zuwachssteuerämter
1.
Erbschaftssteueramt in Gera unter der
„Fürstliches Zuwachssteueramt“.
In den Stadtgemeinden Bückeburg und Stadthagen
die Magistrate, im übrigen die Landratsämter
in Bückeburg und Stadthagen.
Für Stadtgemeinden mit Ausnahme der Stadt
Schwalenberg, die dem Verwaltungsamt in
Blomberg angegliedert ist, der Magistrat; für
die Amtsgemeinden das Verwaltungsamt.
Der Steuerdirektor in Lübeck.
Das Generalsteueramt in Bremen.
Steuerdirektor in Hamburg.
Die Verkehrssteuerämter;
in den Städten Colmar, Mülhausen, Straß-
burg, Zabern, Diedenhofen, Metz und Saar-
gemünd die Verkehrssteuerämter I.
Bezeichnung
2.
Fürstentum
Bezeichnung Oberzolldirektion für den Thüringischen Zoll- und
Steuerverein.
Fürstentum
Ministerialabteilung für Gewerbe- und Gemeinde-
angelegenheiten.
Fürstentum
Regierung.
Freie und Hanfestadt
!Steuerbehörde. -
Freie Hansestadt
Oberzolldirektor.
Freie und Hansestadt
Steuerdeputation.
Elsaß=
Direktor der Verkehrssteuern in Elsaß-Lothringen.