Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Neununddreißigster Jahrgang. 1911. (39)

  
Allgemeine Bezeichnung der Zuwachssteuerämter 
1. 
Erbschaftssteueramt in Gera unter der 
„Fürstliches Zuwachssteueramt“. 
In den Stadtgemeinden Bückeburg und Stadthagen 
die Magistrate, im übrigen die Landratsämter 
in Bückeburg und Stadthagen. 
Für Stadtgemeinden mit Ausnahme der Stadt 
Schwalenberg, die dem Verwaltungsamt in 
Blomberg angegliedert ist, der Magistrat; für 
die Amtsgemeinden das Verwaltungsamt. 
Der Steuerdirektor in Lübeck. 
Das Generalsteueramt in Bremen. 
Steuerdirektor in Hamburg. 
Die Verkehrssteuerämter; 
in den Städten Colmar, Mülhausen, Straß- 
burg, Zabern, Diedenhofen, Metz und Saar- 
gemünd die Verkehrssteuerämter I. 
  
Bezeichnung 
2. 
  
Fürstentum 
Bezeichnung Oberzolldirektion für den Thüringischen Zoll- und 
Steuerverein. 
Fürstentum 
Ministerialabteilung für Gewerbe- und Gemeinde- 
angelegenheiten. 
Fürstentum 
Regierung. 
Freie und Hanfestadt 
!Steuerbehörde. - 
Freie Hansestadt 
Oberzolldirektor. 
Freie und Hansestadt 
Steuerdeputation. 
Elsaß= 
Direktor der Verkehrssteuern in Elsaß-Lothringen. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.