Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Neununddreißigster Jahrgang. 1911. (39)

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Muster 11. 
(Ausf.-Best. 8 48.) 
  
Betriebsbuch E 
über 
Bezug und Verarbeitung von Zigarettenpapier in dem 
  
betriebe des zu. – 
Das Buch enthält Blätter, che mt 
einer angeszegelten Schmnte#- durchzogen Sind. Geführt von 
............................ ,dentkLl9 
(Siegel.) 
Anleitung zum Gebrauch. 
1. Jeder Zugang an Zigarettenpapier ist sofort in den Spalten 1 bis 5 unter einer besonderen Nummer und 
unter Beachtung der Überschriften der Spalten anzuschreiben. 
2. Jeder Abgang von unverarbeitetem Papier ist sofort in den Spalten 6, 7 und 9 abzuschreiben. Dabei 
ist in Spalte 10 anzugeben, an wen das unverarbeitete Papier verkauft oder zurückgesandt worden ist, oder in welch 
anderer Weise der Abgang an unverarbeitetem Papier stattgesunden hat. 
3. Anstatt nach Kilogramm können die Anschreibungen in den Spalten 5 und 9 nach näherer Bestimmung des 
Hauptamts bei Zigarettenpapier in Bobinen nach Bobinen, bei Zigarettenpapier in Bogenform nach Bogen, getrennt nach 
der Größe der Bogen, erfolgen. 
4. Die zu Zigarettenhülsen und -blättchen verarbeiteten Papiermengen können am Schlusse bestimmter Zeit- 
abschnitte von längstens einer Woche, die mit den Abschnitten für An= und Abschreibung der ferligen Zigarettenhülsen 
und blättchen im Betriebsbuch C übereinstimmen müssen, zusammen mittels einer Eintragung in Abgang gestellt werden. 
Hierbei ist der Zeitraum, in dem die Verarbeitung stattgefunden hat, in Spalte 8 einzutragen und in Spalte 11 anzu- 
geben, unter welcher Nummer des Betriebsbuchs C die sertigen Erzeugnisse in Zugang gestellt sind. « 
5. Am Schlusse des Monats März ist das Betriebsbuch durch Aufrechnen der Spalten 5 und 9 abzuschließen 
und durch Absetzung der Schlußsumme der Spalte 9 von der Schlußsumme der Spalte 5 der Bestand zu bilden. Dieser 
Bestand ist im Belriebsbuch für das folgende Rechnungsjahr vorzutragen. Das abgeschlossene Buch ist innerhalb 14 Tagen 
der Steuerstelle einzureichen. «
	        
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