Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Neununddreißigster Jahrgang. 1911. (39)

2. Zoll-- und Steuerwesen. 
  
Bekanntmaochung, 
Das unter dem 2. Juli 1906 (Zentralblatt S. 942) veröffentlichte Gesamtverzeichnis derjenigen 
ausländischen Zollstellen, über welche die Ein= und Durchfuhr der zur Kategorie der Rebe nicht 
gehörigen Pflänzlinge, Sträucher und sonstigen Vegetabilien aus dem Reichsgebiete nach den bei der 
internationalen Reblauskonvention beteiligten Staaten erfolgen darf, wird dahin ergänzt, daß unter 
6. Österreich-Ungarn. 
a) Für die im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder, 
Absatz 2 
„das Hauptzollamt II. Klasse Grigno (Tirol)" 
hinzutritt. 
Berlin, den 24. Februar 1911. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: von Jonquieères. 
Verzeichnis der Vergällungsmittel für Essigsäure, 
die in der Zeit vom 1. Oktober 1910 bis 31. Januar 1911 gemäß Essigsäure-Ordnung §§ 81ff. von 
den Hauptämtern genehmigt und der Kaiserlichen Technischen Prüfungsstelle mitgeteilt worden sind.k 
  
  
  
  
  
  
  
Wie * * „ Verwendungszweck 
Nr. Vergällungsmittel Erforderliche Menge der vergällten Essigsäure 
1 2 « 8 4 
19 Patentblau 10 92 Zum Präparieren und Färben natürlicher 
Pflanzen. 
20 Tabakbrühe oder beize 10 v. H. 3) Zum Anfeuchten von Tabakrippeneinlagen 
für Zigarren. 
  
  
  
  
1) Vgl. Zentralblatt für das Deutsche Reich 1910 S. 547. 
:) Diese Menge wird auf je 100 kg Essigsäure ohne Rücksicht auf deren Stärke zugesetzt, und zwar gelöst in 
200 g mit Wasser verdünnter Essigsäure. 
* Bezogen auf je 100 kg wasserfreier Essigsäure.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.