2. Zoll-- und Steuerwesen.
Bekanntmaochung,
Das unter dem 2. Juli 1906 (Zentralblatt S. 942) veröffentlichte Gesamtverzeichnis derjenigen
ausländischen Zollstellen, über welche die Ein= und Durchfuhr der zur Kategorie der Rebe nicht
gehörigen Pflänzlinge, Sträucher und sonstigen Vegetabilien aus dem Reichsgebiete nach den bei der
internationalen Reblauskonvention beteiligten Staaten erfolgen darf, wird dahin ergänzt, daß unter
6. Österreich-Ungarn.
a) Für die im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder,
Absatz 2
„das Hauptzollamt II. Klasse Grigno (Tirol)"
hinzutritt.
Berlin, den 24. Februar 1911.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: von Jonquieères.
Verzeichnis der Vergällungsmittel für Essigsäure,
die in der Zeit vom 1. Oktober 1910 bis 31. Januar 1911 gemäß Essigsäure-Ordnung §§ 81ff. von
den Hauptämtern genehmigt und der Kaiserlichen Technischen Prüfungsstelle mitgeteilt worden sind.k
Wie * * „ Verwendungszweck
Nr. Vergällungsmittel Erforderliche Menge der vergällten Essigsäure
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19 Patentblau 10 92 Zum Präparieren und Färben natürlicher
Pflanzen.
20 Tabakbrühe oder beize 10 v. H. 3) Zum Anfeuchten von Tabakrippeneinlagen
für Zigarren.
1) Vgl. Zentralblatt für das Deutsche Reich 1910 S. 547.
:) Diese Menge wird auf je 100 kg Essigsäure ohne Rücksicht auf deren Stärke zugesetzt, und zwar gelöst in
200 g mit Wasser verdünnter Essigsäure.
* Bezogen auf je 100 kg wasserfreier Essigsäure.