Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierzigster Jahrgang. 1912. (40)

– 495 — 
Muster 18 
Z (Tabaksteuerordnung § 40). 
Hauptamtsbezirk Frenelau. 
Hebebezirk Sek. 
Tubaksteuer-Einnahmebuch 
für 
das 77. Viertel des Rechnungsjahrs 1912. 
Enthält. Blätter, die mit einer 
angesiegelton Schmur durcheogen sind. Geführt von 
(Unterschrift.) 
Anleitung. 
Als Gewichtsteuer zum Satze von 12 A für 1dz (Spalte 9) sind zu buchen: 
à) Beträge, die gemäß §& 46 Abs. 2 und § 47 der Tabaksteuerordnung nachzuerheben sind, wenn Tabak oder 
Tabakabfälle aus einem Betriebe für zigarettensteuerpflichtige Erzeugnisse an einen Empfänger abgegeben 
werden, der nicht Hersteller zigarettensteuerpflichtiger Erzeugnisse ist, 
b) Beträge, die etwa für im Werte verminderten und bereits zum Satze von 45 %¼ versteuerten Tabak gemäß 
§ 36 Abs. 9 der Tabaksteuerordnung nacherhoben werden.
	        
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