zum 14 — -Fuß zurück, daher der Name Münzfuß von 1764.
Die schlechten Münzen aber wurden nicht mehr in den Cassen
angenommen, und das Publicum hatte den Verlust zu tragen.
Diesen Münzfuß änderte Preußen seitdem nicht, insofern dieses
ganze und drittel Thaler betraf. Seine Scheidemünze gebörte
indeß zu der schlechtesten und verursachte im Jahre 1807 große
Verluste. Andere deutsche Staaten, die nach Thalern rechnen,
prägten damals ihr Silbergeld noch nach verschiedenen, größtentheils
feineren Münzfüßen aus. Der Einfluß, den Preußen
auf die Staaten des Zollvereins seit der Stiftung desselben übte,
bewirkte indeß auch eine Münzvereinigung mit ihnen. Sie
schlossen in Dresden im Jahre 1838 einen Vertrag, in welchem
der 14 H-Fuß angenommen wurde und um die Guldenrechnung
damit in Uebereinstimmung zu bringen, setzte man fest: 7 fl. sollten
gleich 4.# sein; dadurch ward gesetzlich ein 241 3 Guldenfuß
bergestellt, der bei vielen Ausprägungen bereits thatsächlich
bestand. Sachsen, Hannover und Braunschweig waren schon
früher zum 14 .-Fuß übergegangen; Mecklenburg-Schwerin
folgte später. Indeß sind die Eintheilungen dieses Thalers in
den Vereinsstaaten immer noch verschieden. Oesterreich blieb
bei seinem 20 fl-, Hamburg und Lübeck bei ihrem 34 K-Fuß,
nach welchem auch das sogenannte dänische grobe Courant, welches
in den Herzogthümern coursirte, ausgeprägt war. Bremen und
Oldenburg hielten an ihrer Goldwährung fest. Der preußische
Thaler drang indeß überall, selbst in Oesterreich, ein. Er
herrscht in den Hansestädten und den nordalbingischen Herzog-=thümern
fast ausschließlich, seitdem Mecklenburg den 14 -Fuß#
adoptirte, mithin die sogenannten feinen Gulden (18 auf die
Mark fein) nun üÜberall ihr Heimathsrecht verloren und außer
Cours kamen, Dänemark aber das grobe Courant einzog, um
es in Reichsgeld umzuprägen, die Hansestädte selbst, außer
Scheidemünze, längst kein Geld mehr geprägt hatten und von
dem früher geprägten nur noch wenig im Umlauf ist. Durch
die Annahme des preußischen Thalers zu 2 K 8 ist in