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Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 27. November 1913 beschlossen, daß nachstehende Ande-
rungen in den für die Verzollung maßgebenden Tara- und Tarazuschlagssätzen mit dem 15. Januar 1914
einzutreten haben:
Tarasätze
Num-
Lau- mer Beuen nung Art in Hundertteilen Tara-
sendees der der des Rohgewichts zuschlags-
Nr. Jod- (hegenstände Umschließung bisher künftig sätze
1 3 « f — "4 * 55 6
1 65 Tee Kisten aus rohem weichen
Holze, mit Blattblei aus-
gelegt. 3 22
2 65 Tee Kisten aus drei dünnen, nach
der Richtung ihrer Holz-
fasern quer aufeinander-
geleimten Holzlagen, an
den Kanten mit dünnem
Eisenblechbeschlage, mit
Papier ausgelegt 23 16
Der Wortlaut der hinter der Tarifstelle 65 abgedruckten Bestimmungen über die Tarasätze ist
hiernach wie folgt zu ändern:
Im 1. Absatz ist das Komma hinter dem Worte Holz zu ersetzen durch „ mit Blatt-
blei ausgelegt, 22“,
Im 2. Absatz ist vor Blattzinn einzufügen „Blattblei oder“,
der 3. und 4. Absatz (Zentralblatt für das Deutsche Reich 1910 S. 547) sind wie
folgt zusammenzufassen:
„aus drei dünnen, nach der Richtung ihrer Holzfasern quer aufeinandergeleimten
Holzlagen, an den Kanten mit dünnem Eisenblechbeschlage: mit Blech aus-
gelegt, 14, mit Blei ausgelegt, 16, mit Papier ausgelegt, 16,“
3108 nur gesalzenes knochenfreies
Rindfleisch .. Fässer aus weichem Holze, mit
je 6eisernen Reifen, mit nur
gesalzenem knochenfreien
Rindfleisch aus Rußland16 11
4 123 nicht lebende, auch bloß ab- EiagatBGk“
gekochte oder eingesalzene Umschteßungen
oder von der Kruste, den andeinnbuchenum
Eingeweiden, den Eiern “m tt
usw. befreite Hummer in 1 auch Jasser). 11
luftdicht verschlossenen Be-
hältnissen #
* 2219Sardinen in luftdicht ver-
schlossenen Dosen Kisten 17 15
6250 sgereinigtes Hartparaffin Fässer aus weichem Holze 9 8