Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Einundvierzigster Jahrgang. 1913. (41)

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2. Militärwesen. 
Auf Ihren Bericht vom 28. November 1913 will Ich die anliegenden Anderungen der Deutschen 
Wehrordnung genehmigen. 
Neues Palais, den 8. Dezember 1913. 
gez. Wilhelm J. R. 
ggez. Delbrück .. 
An den Reichskanzler (Reichsamt des Innern).   
Anderungen der Deutschen Wehrordnung  +) 
§  1. 
In Ziffer 1 Abs. 1 ist für „22“ zu setzen „24“. 
§ 2. 
Im 3. Absatz der Ziffer 3 erhält Buchstabe b folgende Fassung: 
nb) für Baden der Direktor des Großherzoglich Badischen Verwaltungshofs zu Karlsruhe." 
In Ziffer 4 Abs. 4 ist für „Landwehrbezirke I bis IV Berlin“ zu setzen „Landwehrbezirke Berlin“. 
In Abs. 5 ist für „letzteren“ zu setzen „Ober-Ersatzkommissionen“ und hinter „können“ ist einzu- 
fügen „zur Abkürzung des Aushebungsgeschäfts“. 
§   3. 
Hinter dem 1. Absatz der Ziffer 2 ist einzufügen: 
„Im übrigen findet § 93, 9 Abs. 2 Anwendung.“ 
§ 23. 
Am Ende des Abschnitts c der Ziffer 2 ist anstatt des Punktes ein Semikolon zu setzen. 
Als neuer Buchstabe d ist einzufügen: 
„d) Seetelegraphisten, die mindestens ein Jahr auf See= und Flußdampfern gefahren sind.“ 
§ 25. 
Ziffer 1 Abs. 2 erhält folgende Fassung: 
„Diese Meldung muß in der Zeit vom 2. bis 15. Januar erfolgen“).“ 
In Ziffer 7 Abs. 2 ist für „Losungsschein“ zu setzen „Musterungsausweis“. 
§ 26. 
Der 2. und 3. Absatz der Ziffer 7 erhalten folgende Fassung: 
2. Absatz: A 
„Außerdem können sie von den Ersatzbehörden außerhalb der gewöhnlichen 
Reihenfolge eingestellt werden (§ 66 3d).“ 9  
3. Absatz: 
„Diese Einstellung muß unbeschadet der sonst verwirkten Strafe 
 erfolge 
die Voraussetzungen des § 140 D. Str. G. vorliegen oder die Versäumnis  in böslicher 
Absicht oder wiederholt erfolgt ist.“ 
Zentralblatt für 1901, Beilage zu Nr. 32, für 1901 S. 85, für 1905 S. 119, für 1903 S. 1297, für 1 
und für 1912 S. 528. « für 1910 S. 468