Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Einundvierzigster Jahrgang. 1913. (41)

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6. Zu Frage III. Es sind die im Erhebungsjahr im Walz-, Schmiede= oder Preßwerk als 
Endprodukt erzeugten und nicht die in diesem Jahre abgesetzten Halb= und Fertigfabrikate sowie Abfall- 
produkte und deren Werte anzugeben, einerlei ob sie tatsächlich zum Absatz oder für den eigenen 
Gebrauch bestimmt sind. Sonach sind diejenigen Halbfabrikate, die in dem Walzwerk selbst erzeugt 
und dort weiter verarbeitet worden sind oder weiter verarbeitet werden sollen, nicht unter den Er- 
zeugnissen aufzuführen, also keine vorgewalzten Blöcke, die als Halbfabrikat erzeugt waren und 
dann weiter zu Schienen ausgewalzt worden sind oder ausgewalzt werden sollen. Schwarzblech, das 
zu Weißblech weiter verarbeitet worden ist oder weiter verarbeitet werden soll, ist nicht als Schwarz- 
blech, sondern lediglich als Weißblech (Endprodukt) nachzuweisen. Der Wert ist für das Halbzeug 
und für jedes besonders aufgeführte Fertigfabrikat sowie für die Abfallprodukte ab Walz-, Schmiede- 
oder Preßwerk aus den erzeugten Mengen zu berechnen unter Zugrundelegung: 
a) der beim Verkaufe tatsächlich fakturierten Preise nach Abzug von Skonto und 
Rabatt, 
b) der Marktpreise beim Absatz an eigene Werke. 
Bei Ermittelung des Wertes der zu Lager genommenen Mengen ist nicht der Selbstkostenpreis, 
sondern ein rechnungsmäßiger Preis einzusetzen, der sich aus den Durchschnittspreisen ergibt 
die für die wirklich verkauften Waren gleicher Art im Laufe des Jahres fakturiert worden sind, oder 
aus den Marktpreisen, wenn solche Waren an eigene Werke abgesetzt worden sind. Hierbei sind nur 
diejenigen Halbfabrikate und Abfallprodukte zu berücksichtigen, die zum Verkauf oder zur Abgabe an 
solche eigene Werke bestimmt sind, für die besondere Fragebogen ausgestellt werden, dagegen nicht 
diejenigen Halbfabrikate und Abfallprodukte, die in Ihrem Walz-, Schmiede= oder Preßwerk weiter 
verarbeitet werden sollen. (Siehe vorstehende Ziffer 5.) 
Unter den Abfallprodukten sind nur die im eigentlichen Walzwerk entstandenen Schlacken zu 
berücksichtigen, nicht auch die Schlacken, die in dem mit dem Walzwerk verbundenen Schweißeisen- 
(Puddel= beziehungsweise Flußeisen= oder Flußstahlwerk entstanden sind. Die letzteren Schlacken sind 
in dem, Fragebogen für die Schweißeisen= (Puddel-) Werke oder für die Flußeisen= oder Flußstahlwerke 
anzugeben. 
In der Position Bb „Träger“ ist nicht bloß das 1-Eisen, sondern auch das sonstige F i 
(x., U., 2= usw. Eisen) von 80 mm und darüber Höhe nachzuweisen. i das sonstige Formeisen 
Die Position Be# umfaßt Stabeisen, und zwar Rund--, Quadrat= und Flacheisen 
Halbrund= und Sechskanteisen, Winkel= und sonstiges Formeisen, das nicht unter eine der übrigen 
Positionen fällt. 
7. Es wird ausdrücklich zugesichert, daß eine Veröffentlichung der Angaben der 
einzelnen Betriebe oder eine Benutzung der Angaben zu anderem als dem statistischen 
Zwecke nicht stattfindet.
	        
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