— 109 —
Bekanntmachung,
betreffend die Stempelzeichen nachträglich zugelassener Untersuchungsstellen für aus-
ländisches Fleisch.
Auf Grund des § 26 Abs. 3 der Ausführungsbestimmungen D zum Schlachtvieh- und Fleisch-
beschaugesetze vom 3. Juni 1900 wird im Anschluß an die Bekanntmachung, betreffend die Kennzeichnung
des untersuchten ausländischen Fleisches, vom 10. Februar 1903 (Zentralblatt S. 46) bestimmt:
Als Stempelzeichen (Nr. 4 der Bekanntmachung vom 10. Februar 1903) ist von den
nachstehenden in Spalte 1 aufgeführten Untersuchungsstellen ausschließlich der in Spalte 2
angegebene Name anzuwenden.
Bezeichnung der Untersuchungsstelle
Zeichen der Untersuchungsstelle
1 2
Memel, Hauptzollamt Memel
Elmshorn, Zollamt 1 Elmshorn
Berlin, den 23. Januar 1913.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: von Jonquiéres.
4. Poli zei wesen.
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete.
Name und Stand Alter und Heimat Grund Behörde, welche die Datum
S — — — — run des
. der Bestrafung. Ausweisung Ausweisungs-
.- . 9
der Ausgewiesenen. beschlossen hat. beschlusses
s— 1
1- 2 I 8 5 6
a) Auf Grund des § 39 des Strafgesetzbuchs.
1 Adam Schipkau geboren am 25. Dezember 1880 zu schwerer Diebstahl Königlich Preußischer 9. Januar
((Erzybka, Grzybek), Przeginia Duchowna, Bezirk Krakau, (2 Jahre Zuchthaus,
Regierungspräsident zu 1913.
Arbeiter, Galizien, ortsangehörig ebendaselbst, laut Erkenntnis vom Breslau,
# österreichischer Staatsangehöriger, 14. Januar 1911),
2 Ferdinand Schörg-geboren am 30. August 1891 zu Steyr, schwerer Diebstahl im Stadtmagistrat Strau= 18. Oktober
huber, Drechsler, Oberösterreich, österreichischer Staats= Rückfall (2 Jahre bing, Bayern, 1912.
angehöriger, Zuchthaus, laut Er
kenntnis vom 31.De-
zember 1910),
b) Auf Grund des § 362 des Strafgesetzbuchs.
3 Franz Krejza, geboren am 20. August 1892 zu Wien, Betteln, Stadtmagistrat Nürn= 18. Dezember
Arbeiter, Niederösterreich, ortsangehörig zu berg, Bayern, 1912.
Trebist, Bezirk Tabor, Böhmen, öster-
reichischer Staatsangehöriger,
16“