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Grläuterungen zum Fragebogen Ar. 13
Gold- und Silberscheideanstalten und Hütten, die kein Gisen, Kupfer, Bink, Blei, Silber
oder Gold als Haupterzeugnis herstellen.
1. Der Fragebogen ist von den Gold= und Silberscheideanstalten sowie von allen Betrieben
aus zufüllen, die kein Eisen, Kupfer, Zink, Blei, Silber oder Gold als Haupterzeugnis aus Erzen,
BVruchmetallen, Abfällen oder Halbfabrikaten (Speisen, Steinen), sei es auf elektrolytischem oder chemi-
schem Wege oder im Hüttenbetriebe gewinnen. Wenn ein Unternehmer mehrere solche Betriebe besitzt,
so bleibt es ihm überlassen, ob er — unter Nachforderung der benötigten Fragebogen — für jedes
Werk einen besonderen Fragebogen ausfüllen oder die Angaben für sämtliche in einem Bundesstaat
oder in einem Landesteile gelegenen Werke auf einem Fragebogen machen will. In letzterem Falle
sind soviel Fragebogen aus zufüllen, als Bundesstaaten oder Landesteile für den Unternehmer in
Frage kommen.
Sind in einem zweige der Hütte Kupfer-, Zink, Blei= oder Silbererze oder derartige Metalle
enthaltende Halbfabrikate verarbeitet worden, so sind neben dem Fragebogen noch besondere Frage-
bogen für die Kupferhütten oder für die Zinkhütten oder für die Blei= und Silberhütten auszufüllen.
2. Jede Frage ist zu beantworten. Ein leerer Raum darf hinter keiner Frage bleiben,
weil sonst Zweifel darüber erweckt werden, ob die Frage überhaupt gelesen worden ist.
3. Zu Frage II A und B. Es sind die von Ihnen für Ihre Betriebsanlage der Berufs-
genossenschaft mitgeteilten, in Ihrer Arbeiter- und Lohnnachweisung aufgeführten Zahlen — Zahl der
durchschnittlich im Laufe des Jahres beschäftigt gewesenen, gesetzlich und freiwillig versicherten Personen
und deren Löhne und Gehälter — anzugeben. Enthalten die Zahlen für die Berufsgenossenschaft auch
die in anderen Betrieben beschäftigt gewesenen Personen und deren Löhne und Gehälter, so sind,
soweit möglich, die auf diese anderen Betriebe entfallenden Personen und deren Löhne und Gehälter
abzuziehen. Hierbei können, falls eine Feststellung der in den verschiedenen Betrieben beschäftigt
gewesenen Personen und deren Löhne und Gehälter sich nicht auf Grund der Geschäftsbücher ermög-
lichen läßt, die Angaben schätzungsweise gemacht werden. Sollte diese Feststellung auch schätzungsweise
nicht ausführbar sein, so sind die beschäftigt gewesenen Personen wie deren Löhne und Gehälter nur
einmal, und zwar auf dem Fragebogen desjenigen Betriebs zu bezeichnen, bei dem die Beschäftigung
vorwiegend stattgefunden hat.
In Staats= und Kommunalbetrieben sind die beschäftigt gewesenen Betriebsbeamten mit einem
Gesamtdiensteinkommen bis zu 5000 X mit zu berücksichtigen.
4. Zu Frage III. Es sind diejenigen Stoffe anzugeben, die in der Scheideanstalt oder Hütte
während des Erhebungsjahrs tatsächlich verarbeitet worden sind — einerlei ob die Verarbeitung für
eigene Rechnung oder für fremde Rechnung in Lohn stattgefunden hat —, nicht aber die Stoffe, die
im Erhebungsjahre nur bezogen, aber nicht verarbeitet worden sind. Es sind daher in Betracht zu
ziehen die Vorräte, die zu Beginn des Erhebungsjahrs vorhanden gewesen und im Erhebungsjahre
verarbeitet worden sind, dagegen außer Ansatz zu lassen die Vorräte, die am Ende des Erhebungsjahrs
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